Haidhausen: Klimaaktivisten in Gewahrsam genommen

Symbolbild

Am Montag, 21.11.2022, gegen 14:50 Uhr, wurde die Münchner Polizei über eine erneute, durch Klimaaktivisten verursachte, Straßenblockade verständigt.

Wie bereits am Vormittag des gleichen Tages hatten sich die Aktivisten wieder auf der Luitpoldbrücke / Ecke Widenmayerstraße auf die Fahrbahn gesetzt. Fünf der sechs Personen hatten zusätzlich ihre Hände auf dem Fahrbahnbelag festgeklebt. Die Luitpoldbrücke musste daraufhin komplett für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden, was in diesem Bereich erhebliche Verkehrsbehinderungen zur Folge hatten. Die Aktion wurde durch den Einsatzleiter als nicht angezeigte Versammlung gewertet.

Da sich die Personen trotz wiederholter Aufforderung nicht von der Fahrbahn entfernten, wurde die nicht angezeigte Versammlung schließlich durch den Einsatzleiter aufgelöst. Die festgeklebten Personen wurden in der Folge von den eingesetzten Beamten von der Straße losgelöst. Alle sechs Aktivisten, die bereits auch bei der Aktion am Vormittag dabei gewesen waren, wurden im Anschluss zur Durchführung weiterer polizeilicher Maßnahmen in das Polizeipräsidium München verbracht.

Die Luitpoldbrücke konnte schließlich um kurz nach 16:00 Uhr wieder für den Verkehr freigegeben werden.

In Bezug auf die nicht angezeigte Versammlung vom Vormittag wurden zwei Personen im Laufe des Montags, 21.11.2022, zur Einholung einer gerichtlichen Anordnung über die Zulässigkeit und die Dauer des Freiheitsentzugs auf Grundlage des Polizeiaufgabengesetzes einer Richterin beim Amtsgericht München vorgeführt. Hierbei wurde in einem Fall der Gewahrsam bis zum Donnerstag, 24.11.2022 und im zweiten Fall bis zum Dienstag, 29.11.2022 richterlich angeordnet. Diesbezüglich ist zu ergänzen, dass jeder auf Grundlage des PAG angeordnete Gewahrsam im Hinblick auf Notwendigkeit der Maßnahme und auf die erforderliche Gewahrsamsdauer seitens des AG München im Einzelfall geprüft wird. Dabei werden die jeweils vorliegenden Erkenntnisse und Informationen, die für die von dieser Maßnahme betroffene Person relevant sind, als Basis entsprechend einbezogen.

Die sechs Personen, die am Nachmittag zum zweiten Mal aktiv wurden und erst kurz zuvor aus dem Polizeipräsidium München nach Beendigung der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen entlassen worden sind, wurden am Abend des 21.11.2022 ebenfalls einer Richterin am AG München vorgeführt. Die zuständige Richterin ordnete die Gewahrsamsnahmen wie folgt an:

bei einer Person bis zum Abend des 22.11.2022; bei einer Person bis zum Samstag, 26.11.2022; bei einer Person bis zum Sonntag, 27.11.2022; bei drei Personen bis zum Freitag, 02.12.2022.

Die Unterbringung der in Gewahrsam genommenen Personen wird wieder im Rahmen der Amtshilfe bei der JVA Stadelheim durchgeführt.