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Donnerstag, 2 Juli 2026
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Hundesteuer: Unterstützung für Assistenzhunde, Anreiz für Tierschutz

Hundesteuer: Unterstützung für Assistenzhunde, Anreiz für Tierschutz

Die Vollversammlung des Stadtrates hat heute beschlossen, Assistenzhunde gemäß der Assistenzhundeverordnung (AHundV) als Steuerbefreiungstatbestand aufzunehmen und die Steuerbefreiung für aus Münchner Tierheimen stammende Hunde auf zwei Jahre auszuweiten. Diese Anpassungen bei der Hundesteuer sind wichtig, um den Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern mit Einschränkungen gerecht zu werden und gleichzeitig den Tierschutz weiter zu fördern.

Assistenzhunde: Steuerbefreiung vereinfacht und erweitert
Mit der Einführung der bundesweit geltenden Assistenzhundeverordnung (AHundV) wurden klare Standards für die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden geschaffen. Die Stadtkämmerei hat deshalb dem Münchner Stadtrat vorgeschlagen, diese Regelungen in die Münchner Hundesteuersatzung aufzunehmen. Damit können Hunde, die gemäß der AHundV als Assistenzhunde zertifiziert sind, künftig unkompliziert von der Hundesteuer befreit werden. Antragstellende müssen künftig nur noch den standardisierten Assistenzhundeausweis vorlegen. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich und schützt die Privatsphäre der Betroffenen, da weniger sensible persönliche Daten benötigt werden.

Steuerbefreiung für Tierheimhunde auf zwei Jahre verlängert
Die Hundesteuer wird als örtliche Aufwandsteuer nach Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG im eigenen Wirkungskreis erhoben. Die Landeshauptstadt München hat dabei einen weiten Gestaltungsspielraum, der jedoch durch höherrangiges Recht wie das Gleichheitsgebot oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt ist. Eine vollständige Befreiung von der Hundesteuer bei der Aufnahme eines Hundes aus dem Tierheim München sieht die Stadtkämmerei kritisch, da diese eine stärkere Lenkungswirkung entfalten würde und damit höheren rechtlichen Anforderungen unterliegt. Allerdings gewährt die Stadt bereits jetzt eine einjährige Steuerbefreiung für Hunde, die aus dem Tierheim München adoptiert werden. Der Stadtrat hat beschlossen, diese Befreiung auf zwei Jahre auszuweiten, um die Aufnahme von Hunden aus dem Tierheim weiter zu fördern und einen höheren Anreiz zu schaffen.

Stadtkämmerer Christoph Frey: „Die Anpassungen der Hundesteuersatzung enthalten klare, transparente Regeln für Assistenzhunde und setzen ein deutliches Zeichen für den Tierschutz. Diese Maßnahmen sollen Menschen mit Behinderungen sowie Bürgerinnen und Bürger entlasten, die Hunden aus dem Tierheim ein neues Zuhause geben. Gleichzeitig fördern wir die Qualität der Hundeausbildung und das Tierwohl.“