Kabinettssitzung vom 29. Oktober 2020: Bayern beschließt schnelle und konsequente Maßnahmen im Kampf gegen Corona

Bayern beschließt schnelle und konsequente Maßnahmen im Kampf gegen Corona

Reduzierung der Kontakte entscheidend / Priorität für Wirtschaft, Schule und Kita / Ausgleich für betroffene Branchen

Unser Land steht in der Pandemie erneut an einem Scheideweg: Jetzt und in diesen Tagen entscheidet sich, wie Deutschland und der Freistaat Bayern die zweite Infektionswelle überstehen und wie die durch die Pandemie verursachten Gesamtschäden für Leben, Gesundheit, Wirtschaft und Gesellschaft so klein wie möglich gehalten werden können.

Bayerns Strategie von Vorsicht und Umsicht

Der bayerische Kurs der Vorsicht und Umsicht, der uns bislang vergleichsweise gut durch die Pandemie geführt hat, bleibt oberste Maxime: Lieber frühzeitig und entschlossen handeln als zu zögern und zum Getriebenen einer ungebremsten Entwicklung zu werden. Wie schnell die Pandemie sich entwickeln und auch ein gut organisiertes Land an den Rand seiner Leistungsfähigkeit bringen kann, zeigen die aktuellen Zahlen aus anderen Staaten. Handeln wir jetzt entschlossen, so können wir die Schäden begrenzen und mit Optimismus in die Weihnachtstage und das Jahr 2021 gehen.

Um gemeinsam gut durch die Krise zu kommen, sind nicht in erster Linie die staatlichen Anordnungen entscheidend. Entscheidend ist vielmehr, dass jede und jeder Einzelne den Ernst der Lage erkennt und sich entsprechend verhält. Es geht nicht um Loyalität gegenüber dem Staat, sondern um Solidarität gegenüber der Gesellschaft und um die Sorge jedes Einzelnen um die Gesundheit aller. Jeder muss sich bewusst sein: Nun kommt es auf sein ganz persönliches Verhalten an.

Wir haben aus der Situation im Frühjahr gelernt. Das bedeutet: Trotz starker Beschränkungen wollen wir die Wirtschaft, die bereits während des ersten Lockdowns erheblich getroffen wurde, am Laufen halten sowie Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen offenlassen. Dies sind wir unseren Kindern schuldig, damit nehmen wir auch auf die Lebenssituation von Familien mit Kindern Rücksicht. Schließlich sollen die ältere Generation und Menschen mit Behinderungen vor Vereinsamung und sozialer Isolation bewahrt werden, ohne deren besonders erforderlichen gesundheitlichen Schutz zu vernachlässigen.

Unser Wissen über die Infektionswege, das Virus und über die Wirksamkeit von Maßnahmen hat sich verbessert. Das erlaubt es, jetzt gezielter und selektiver vorzugehen. Vor allem durch erhebliche Einschnitte im Freizeitbereich werden wir persönliche Kontakte massiv reduzieren und so das Infektionsgeschehen abbremsen.

Grundlegende Beschränkung der Kontakte notwendig

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vor diesem Hintergrund am 28. Oktober beschlossen, deutschlandweit abgestimmte und überall einheitlich durchzuführende Maßnahmen zu treffen. Die Staatsregierung begrüßt dieses konzertierte Handeln von Bund und Ländern und wird die getroffenen Beschlüsse konsequent und umgehend in Landesrecht umsetzen. Alle Maßnahmen sollen daher auch für Bayern am 2. November in Kraft treten. Das sind folgende zusätzliche Maßnahmen:

a) Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum ist begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch in jedem Fall auf maximal 10 Personen. Darüber hinaus gehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der Lage in unserem Land inakzeptabel.

b) Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

c) Geschlossen werden Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind. Dazu gehören: Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios, Wellnesseinrichtungen, Museen, Zoos und ähnliche Einrichtungen.

d) Geschlossen werden: Messen, Kongresse, Tagungen.

e) Geschlossen wird: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

f) Veranstaltungen aller Art werden untersagt, ausgenommen sind verfassungsrechtlich geschützte Bereiche (z. B. Gottesdienste, Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz).

g) Geschlossen werden: Gastronomiebetriebe sowie Bars, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Geschlossen bleiben Clubs und Diskotheken. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.

h) Geschlossen werden: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen (z. B. Physio-, Ergo-, Logotherapie, Podologie / Fußpflege) bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

i) Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Es darf sich in den Geschäften aber weiterhin nur ein Kunde je 10 m2 Verkaufsfläche aufhalten.

j) Schulen und Kindergärten bleiben offen.

k) Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet.

Weiter gehende Anordnungen der örtlichen Behörden bleiben unberührt.

Es gelten außerdem landesweit auch die bereits jetzt für Gebiete mit einer Inzidenz größer 50 geltenden Maßnahmen wie insbesondere die Maskenpflicht an den Schulen (einschließlich Grundschule), auf frequentierten öffentlichen Plätzen und am Arbeitsplatz, das ab 22 Uhr geltende Alkoholkonsumverbot auf stark besuchten öffentlichen Plätzen oder das ebenfalls ab 22 Uhr geltende Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen und durch Lieferdienste.

Befristung und Evaluierung der Maßnahmen

Die getroffenen Maßnahmen sind bis Ende November befristet. Bis dahin muss sich zeigen, ob die getroffenen Maßnahmen eine erkennbare Tendenz zur Abschwächung der Infektionsentwicklung auslösen und es gelingt, das ungezügelte Ansteigen der Infektionszahlen zu brechen. Die Maßnahmen werden zudem bereits zwei Wochen nach ihrem Inkrafttreten evaluiert und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vorgenommen.

Bayern begrüßt Finanzhilfen des Bundes für betroffene Branchen

Die Staatsregierung begrüßt die Zusage des Bundes, mit einem Finanzvolumen von bis zu 10 Mrd. Euro allen von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen eine außerordentliche Wirtschaftshilfe zu gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Bund plant einen Erstattungsbetrag von 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert würden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen will er nach Maßgabe der Obergrenze der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermitteln.

Die Staatsregierung begrüßt zudem, dass der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern will (Überbrückungshilfe III). Das betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem will der Bund den KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten öffnen und anpassen.

 

2. Bonus für Personal im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Höhe von 500 Euro / Würdigung für engagierten Einsatz in der Corona-Pandemie

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) zeigen herausragende Leistungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die Bayerische Staatsregierung würdigt diesen engagierten Einsatz mit einem Bonus von einmalig 500 Euro. Der Corona-Bonus soll allen mithelfenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern, den Regierungen, des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Landesamts für Pflege sowie des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zugutekommen. Insgesamt profitieren damit rund 6.800 Personen. In Summe sind dafür 3,5 Mio. Euro aus dem Corona-Sonderfonds vorgesehen.

Beim Öffentlichen Gesundheitsdienst liegt seit Beginn der Pandemie vor etwa acht Monaten eine der Hauptlasten bei den Bemühungen zur Eindämmung des Coronavirus. Die Aufgaben sind vielfältig, umfassend und zeitintensiv. Zum Arbeitsbereich zählen beispielsweise die Nachverfolgung von Kontaktpersonen und Infektionsketten (Contact Tracing), die Überwachung von Quarantänemaßnahmen und die Beratung bei der Erstellung von Hygienekonzepten.