Kellerbrände beschäftigen die Feuerwehr München

Feuerwehreinsatz
Symbolbild

München, 03.01.2017. Am Montag Nachmittag musste die Feuerwehr München innerhalb zweier Stunden zu zwei Kellerbränden ausrücken. Um 16.02 Uhr ging die Meldung ein, dass in der Krumpterstraße das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses komplett verraucht ist. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr München gingen sofort unter schwerem Atemschutz in das Gebäude vor und suchten dieses ab. Schnell fanden sie Gegenstände im Keller, die in Brand geraten waren und löschten diese ab. Zeitgleich wurde eine Abluftöffnung geschaffen und mit einem Lüfter das Treppenhaus rauchfrei geblasen.

Aufgrund der starken Verrauchung des Treppenraumes wurden alle Wohnungen kontrolliert, ob nicht in einer der Wohnungen der Brandrauch eingedrungen war. Lediglich leichter Rauch und die Geruchsbelästigung wurde in einigen wenigen Wohnungen festgestellt. Das Brandgut im Keller war sehr nahe an der Elektrohausverteilung. Diese wurde so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass durch die Stadtwerke München der Strom des Gebäudes, bis zur Reparatur der Verteilung, abgeschaltet werden musste.

Der zweite Kellerbrand ereignete sich um 17.50 Uhr in der Balanstraße.
Der Fahrer eines Linienbusses hatte beim Vorbeifahren Flammenschein in einem Kellerfenster eines dreistöckigen Mehrfamilienhauses erblickt und daraufhin sofort die Feuerwehr alarmiert.

Während die Feuerwehr auf Anfahrt zu dem Brandobjekt war, ergriff der Busfahrer die Initiative und informierte alle Bewohner des Gebäudes über das Ereignis. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte waren bereits alle Anwohner im Freien. Sie wurden für die Zeit der Löscharbeiten in einem Großraumrettungswagen untergebracht.
Der Brand war schnell im Keller gefunden worden. In zwei Kellerabteilen war das Feuer ausgebrochen, konnte aber Dank des Anrufers schnell unter Kontrolle gebracht und abgelöscht werden.

Nach den Löscharbeiten konnten alle Bewohner wieder in ihre Wohnungen zurück. In beiden Fällen muss die Brandursache durch die Polizei ermittelt werden. Der Sachschaden beträgt in beiden Fällen zusammen mindestens 40.000 Euro.