Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr – Das müssen Sie jetzt wissen!

Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr - Das müssen Sie jetzt wissen!
Piktogramme an den Fahrzeugen weisen auf die Maskenpflicht im ÖPNV hin. Foto: SWM/MVG

Fahrgäste müssen ab Montag Mund und Nase bedecken. Unter dem Motto „Gemeinsam gegen Corona“ bittet die MVG um Rücksichtnahme und fährt fast das vollständige Fahrplanprogramm.

Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) informiert ihre Fahrgäste über die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr: Alle Fahrgäste müssen ab Montag, 27. April 2020 ihren Mund und ihre Nase bedecken, wenn Sie mit Bussen und Bahnen sowie in Bahnhöfen und an Haltestellen unterwegs sind. Dabei kann es sich etwa um eine Schutzmaske, eine selbstgenähte Stoffmaske oder auch einen Schal handeln, der Mund und Nase bedeckt. Die Maske leistet einen weiteren Beitrag dazu, das Ansteckungsrisiko zu verringern. Die Träger schützen vor allem andere vor einer möglichen Infektion. Wenn alle eine Maske nutzen, sind alle besser geschützt.

Die MVG weist vorsorglich darauf hin, dass die Fahrerinnen und Fahrer von U-Bahn, Tram und Bus nicht verpflichtet sind, im Fahrerstand der Fahrzeuge eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Durch ihren Arbeitsplatz in den Kabinen der Züge sowie die Sperrung der ersten Bustür kommen sie nicht in Kontakt mit Fahrgästen. Abstand und Infektionsschutz sind gewährleistet.

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Mehr Informationen

Breite Informationskampagne
Die MVG nutzt alle Kommunikationskanäle, um die Kundinnen und Kunden über die Maskenpflicht zu informieren. Dazu zählen Aushänge, Anzeigen, Durchsagen, Spots im Fahrgast-TV und Meldungen in der App. Zusätzlich werden nach und nach alle Fahrzeugtüren mit einem Masken-Symbol (Foto oben) gekennzeichnet. Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Bedeckung werden angesprochen und auf die Tragepflicht hingewiesen. Die Polizei überwacht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Gemeinsam gegen Corona
Nach wie vor gilt, dass die Bedeckung von Mund und Nase nicht das Abstandsgebot ersetzt, sondern eine ergänzende Maßnahme darstellt. Die Kundinnen und Kunden werden daher gebeten, weiterhin Abstand zu anderen Fahrgästen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MVG zu halten, alle Türen zum Ein- und Ausstieg zu nutzen, nach Möglichkeit außerhalb der Hauptverkehrszeit zu fahren und unnötige Fahrten zu vermeiden. Ferner sollten alle Fahrgäste die persönlichen Hygienemaßnahmen einhalten und in diesen Zeiten noch mehr Rücksicht auf andere Fahrgäste nehmen. 

Mehr Züge und Busse im Einsatz
Die MVG fährt nach wie vor nahezu das vollständige Fahrplanprogramm, damit die Fahrgäste Platz haben, und damit wo immer möglich Abstand halten können. Ab Montag, 27. April 2020 entspricht der Leistungsumfang zwischen 95 und 98 Prozent des regulären Angebots. Geplant ist, dass die U3 in den Hauptverkehrszeiten wieder durchgängig im regulären 5-Minuten-Takt fährt. Züge der Tramlinie 29 verstärken, zunächst in den Hauptverkehrszeiten, die Linien 18 und 19 zwischen Willibaldplatz und Sendlinger Tor. Weiterhin gilt:

U-Bahn: Die U4 fährt wie bisher im 10-Minuten-Takt, aber mit verlängerten Zügen. Die Verstärkerlinie U7 verkehrt weiter verkürzt im Abschnitt zwischen Sendlinger Tor und Rotkreuzplatz. Die Samstagslinie U8 (zum Olympiazentrum) pausiert.

Bus: Es entfallen einzelne Fahrten für Schülerinnen und Schüler, die an Unterrichtstagen zusätzlich zum normalen Fahrplan durchgeführt werden.

Türen gehen automatisch auf
Für alle drei MVG-Verkehrsmittel gilt: Die Türen der Fahrzeuge werden – soweit technisch möglich – automatisch geöffnet, so dass die Fahrgäste den Türtaster nicht selber betätigen müssen und die Fahrzeuge besser durchlüftet werden. Dies trifft auf nahezu alle Tramzüge, die neuen U-Bahnen (Typ C1 und C2) und fast alle Busse zu. Die erste Bustür bleibt jedoch grundsätzlich für den Ein- und Ausstieg gesperrt, um den Abstand zwischen Fahrgästen und Fahrern zu vergrößern. Sie wird aber unabhängig davon zur Belüftung des Busses ebenfalls regelmäßig geöffnet. Zusätzlich werden Fahrgäste gebeten, wo immer möglich, die Fenster der Fahrzeuge offen zu halten, um eine Durchlüftung zu ermöglichen.

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