Organisierter Callcenterbetrug – Schockanruf in Schäftlarn

Symbolbild

Am Donnerstag, 28.03.2024, gegen 15:00 Uhr, erhielt ein über 80-Jähriger mit Wohnsitz im Landkreis München einen Anruf von einer unbekannten Nummer. Es meldete sich ein bislang unbekannter Täter, welcher sich als Enkel des über 80-Jährigen ausgab.

Er gab an, einen Verkehrsunfall verursacht zu haben und sich jetzt im richterlichen Gewahrsam zu befinden, welcher nur durch Zahlung einer Kaution abgewendet werden könnte. Der über 80-Jährige übergab schließlich Schmuck im Wert von mehreren Zehntausend Euro an einen weiteren bislang unbekannten Täter.

Nachdem er den Betrug bemerkt hatte, verständigte er den Polizeinotruf 110. Eine sofort durchgeführte Fahndung im Nahbereich ergab bislang keine Hinweise auf den Täter.

Das Kommissariat 61 (Vermögensdelikte) hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Der Abholer kann wie folgt beschrieben werden:
Männlich, ca. 20 Jahre alt, 165 cm groß, schlank, osteuropäisches Aussehen; bekleidet mit einem weiß-blauen Anorak und dunkler Hose, weiße Turnschuhe und hatte einen blau-schwarzen Rucksack bei sich

Zeugenaufruf:
Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich „Am Anger“, Zechstraße und Dammstraße (Schäftlarn) Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten?

Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 61, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Hinweis Ihrer Münchner Polizei:
Falsche Polizei- oder Kriminalbeamte und auch andere angebliche Amtspersonen (z. B. Richter, Staatsanwalt, etc.) verwenden häufig den Trick, dass ein Familienmitglied bzw. ein Angehöriger einen schweren Unfall verursacht hat und nun zur Abwendung einer Haft oder sonstigen Festhaltung eine entsprechende Kaution fällig sei.

Vergewissern Sie sich bitte durch einen selbstständigen Anruf beim Polizeinotruf 110, ob es sich tatsächlich um einen echten Anruf handeln könnte. Wenn Sie den Polizeinotruf 110 anrufen, vergewissern Sie sich bitte, dass ein vorheriger Anruf auch definitiv beendet wurde, indem der Hörer aufgelegt oder eine entsprechende Taste eines Mobiltelefons gedrückt wurde.

Dieser Hinweis gilt außerdem für Betrugsmaschen ähnlicher Art. Wenn Sie Anrufe von vermeintlichen Personen anderer Behörden erhalten, vergewissern Sie sich über einen unabhängigen Anruf bei dieser Behörde oder beim Polizeinotruf 110, ob der Anrufer tatsächlich in deren Auftrag bei Ihnen angerufen hat.

Wichtige Tipps gegen den Betrug durch Falsche Polizeibeamte:
•           Halten Sie in allen Fällen telefonische Rücksprache zu Ihrer Familie/Angehörigen.

•           Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis.

•           Die Polizei oder vergleichbare Amtspersonen werden Sie niemals um die Aushändigung von Geld oder sonstige Wertsachen bitten.

•           Lassen Sie keine Unbekannten in Ihre Wohnung.

•           Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen

•           Übergeben Sie grundsätzlich niemals Geld an fremde Personen und stellen Sie auch niemals Wertgegenstände zur Abholung vor die Tür.