
Am Montag, 27. Juli, wird das neue Parklizenzgebiet „Pasing Süd“ im Stadtbezirk Pasing-Obermenzing in Betrieb genommen. Das Gebiet wird begrenzt von den Bahngleisen im Norden, der Gräf- und der Engelbertstraße im Süden, der Lortzing- und der Maria-Eich-Straße im Westen sowie der Georg-Habel-Straße im Osten.
Bereits seit Anfang Juli wurden im Gebiet vorbereitende Arbeiten vorgenommen, damit die notwendigen Beschilderungen sowie – wo erforderlich – Parkscheinautomaten rechtzeitig zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung vorhanden sind. Mittlerweile ist ein Großteil der Verkehrszeichen im Gebiet aufgestellt, die neuen Parkregelungen gelten ab 27. Juli. Die häufigsten Parkregeln in dem neuen Lizenzgebiet sind:
– das Bewohnerparken, wobei das Parken Bewohner*innen mit einem gültigen Parkausweis vorbehalten ist,
– das Mischparken mit Parkschein, wobei sowohl Bewohner*innen mit Parklizenz als auch Besucher*innen parken dürfen; für Besucher*innen ist das Parken gebührenpflichtig,
– und das Mischparken mit Parkscheibe bis vier Stunden, wobei sowohl Bewohner*innen mit Parklizenz als auch Besucher*innen parken dürfen. Für Besucher*innen ist die Parkdauer auf maximal vier Stunden begrenzt, für Bewohner*innen mit Parklizenz ist das Parken zeitlich nicht begrenzt.
Daneben wird es Mischformen geben, die den im Tagesverlauf wechselnden Verkehrssituationen angepasst sind und die Belange der gewachsenen Viertel mit einer lebendigen Mischung aus Wohnen, Gewerbe und Arbeiten widerspiegeln. An Straßenabschnitten mit Gewerbeeinheiten, Einzelhandel etc. sind teilweise Kurzzeitparkflächen und Lieferbereiche eingerichtet, um auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs zu erfüllen.
Bewohner*innen mit eigenem Auto und ohne Stellplatz auf Privatgrund können für das neue Parklizenzgebiet einen Parkausweis mit einer Gültigkeitsdauer von einem oder zwei Jahren beantragen. Informationen für Bewohner*innen und Besucher*innen, Gebietskarten und alles Wissenswerte zum Online-Antrag von Bewohnerparkausweisen gibt es unter
muenchenunterwegs.de/parken. Die Kontrolle der neuen Parkregeln und des verbotswidrigen Parkens erfolgt durch die Kommunale Verkehrsüberwachung im Kreisverwaltungsreferat.
Das Angebot an öffentlichen Parkplätzen in Städten ist begrenzt. Gerade hochfrequentierte Gebiete leiden unter dem Verkehr der Parkplatzsuchenden, der Lärm, Stau und Abgase verursacht. Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung – zum Beispiel mit neuen Parklizenzgebieten – soll helfen, den verschiedenen Bedarfen an öffentlichen Parkplätzen gerecht zu werden.










