Täterfestnahme nach Fahndung: Mit Sackkarre Diebesgut abtransportiert

Täterfestnahme nach Fahndung: Mit Sackkarre Diebesgut abtransportiert
Bundespolizisten nahmen nach Fahndungsmaßnahmen im Münchner Ostbahnhof einen gesuchten Dieb fest, der zwecks Haftprüfung einem Ermittlungsrichter vorgeführt wird. Teile des Diebesgutes aus einem Crêpes-Stand von der Nacht hatte er dabei. Foto: Bundespolizei

Bundespolizisten nahmen nach Fahndungsmaßnahmen am Dienstagnachmittag (19. Dezember) im Ostbahnhof einen Dieb fest, der heute einem Ermittlungsrichter zwecks Haftprüfung vorgeführt wird. Der 55-Jährige war in der Nacht zum Dienstag in einen Crêpes-Stand eingebrochen. Bereits am 8. November ging ein anderer Diebstahl bei der Deutschen Bahn auf sein Konto.

Ein zunächst Unbekannter hatte am 8. November im Ostbahnhof einen Motorheber der Deutschen Bahn im Wert von ca. 2.000 Euro entwendet. Vom Täter, und wie er das schwere Gerät mit einer Sackkarre abtransportierte, gab es Bilder aus der Videoaufzeichnung. Danach fahndeten Streifen der Bundespolizei in den zurückliegenden Tagen immer wieder nach dem Mann: zunächst leider erfolglos.

Am Dienstagmorgen wurden von der Deutschen Bahn zwei Einbrüche in Verkaufsläden, u.a. in einen Crêpes-Stand, im Ostbahnhof aus der Nacht gemeldet. Hier ergab die sofortige Auswertung der Videoaufzeichnungen, dass der Täter vom 8. November erneut tätig geworden war.

Gegen 15 Uhr erkannten Beamte den mit 0,7 Promille alkoholisierten Tatverdächtigen im Ostbahnhof und nahmen ihn vorläufig fest. Der 55-jährige Italiener führte eine Sackkarre mit sich. In darauf befindlichen Taschen wurde diverses Diebesgut, auch aus der Nacht aufgefunden. Darin befanden sich u.a. ein Küchenrührgerät samt Zubehör, ein Wasserkocher, ein Ladekabel sowie geröstete Mandeln, die eindeutig den Tatorten zugeordnet werden konnten.

Hinweise, wo sich das restliche Diebesgut wie der Motorheber befindet, konnten bisher nicht gewonnen werden. Angaben hierzu verweigerte der Wohnsitzlose. Er war zurückliegend bereits wiederholt mit Eigentumsdelikten in Erscheinung getreten. Das dürfte seine Chancen Weihnachten und den Jahreswechsel in Freiheit zu erleben ganz erheblich einschränken.