Unerlaubte Drohnenflüge über das Oktoberfest

Unerlaubte Drohnenflüge über das Oktoberfest
Symbolbild

Im Laufe des Mittwochs, 20.09.2023, wurden insgesamt drei Drohnenflüge über dem Festgelände festgestellt. In allen drei Fällen wurde das für das Oktoberfest 2023 eingerichtete Flugbeschränkungsgebiet missachtet. Dieses gilt in einem Radius von 5,5 km und einer Höhe von 10 km unabhängig vom Flugzweck auch für Drohnen aller Art.

Fall 1:
Gegen 13:10 Uhr, startete ein 41-jähriger Mann mit Wohnsitz in Österreich einen Quadrokopter über einem Festzelt unter dem Vorwand Werbeaufnahmen fertigen zu wollen.

Fall 2:
Gegen 21:30 Uhr, startete ein 33-jähriger Mann mit Wohnsitz in Polen eine Drohne über einem Fahrgeschäft.

Fall 3:
Gegen 22:55 Uhr, ließ ein 45-jähriger Mann mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten eine Drohne über einem Festzelt fliegen.

Alle drei Piloten wurden angezeigt wegen Verstößen gegen das Luftsicherheitsgesetz. Die gemachten Aufnahmen mit den Drohnen durften die drei Männer nicht behalten. Die Speicherkarten wurden sichergestellt. Die Quadrokopter wurden den Besitzern wieder ausgehändigt.

Der 33-Jährige und der 45-Jährige entrichteten jeweils eine Sicherheitsleistung von mehreren hundert Euro. Dem 41-Jährigen droht wegen des Verstoßes ein Strafbefehl.

Hinweis der Münchner Polizei:
Für das Oktoberfest 2023 wurde ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet. Dies gilt in einem Radius von 5,5 km und einer Höhe von 10 km. Die Überwachung obliegt der Polizei-Hubschrauberstaffel Bayern. Dies gilt unabhängig vom Flugzweck auch für Drohnen aller Art. Die Folge daraus sind entsprechende Strafverfahren, welche zum einen konsequent geahndet werden und zum anderen dazu führen, dass die Drohnen auch beschlagnahmt werden können.