Warnstreik beim Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) und in Teilen der Stadtwerke München, Versorgung (SWM)

Die Beschäftigten des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWM) werden am Donnerstag, 02.03.2023 und Freitag, 03.03.2023 streiken und deshalb ihre Arbeit nicht aufnehmen. Zum Streik aufgerufen sind grundsätzlich alle 1.700 Tarifbeschäftigten, davon 1.200 im Einsammeldienst, in den Wertstoffhöfen und in der Werkstatt sowie 500 in der Verwaltung. Die größte Beschäftigtengruppe sind die Mülllader und die Kraftfahrer und auf den Wertstoffhöfen die Einweiser.

Auswirkungen des Streiks
Streikbedingt werden voraussichtlich die Restmülltonnen, Papiertonnen und Biotonnen nicht geleert. Auf den Wertstoffhöfen kann der Sperrmüll und der Sondermüll nicht abgegeben werden. Ob die Wertstoffhöfe auch noch am Samstag, 04.03.2023 bestreikt werden, wird erst noch geklärt.

Arbeitssituation der Beschäftigten
Die Arbeitssituation beim AWM hat sich in den letzten Jahren zugespitzt. Die Münchner Bevölkerung wächst rasant und damit das Abfallaufkommen. Die Beschäftigtenzahl wächst aber nicht schnell genug mit. Vor allem bei den Kraftfahrern und bei den technischen Berufen gibt es deutlich weniger qualifizierte Bewerber. Der wachsende Straßenverkehr führt insbesondere bei den Fahrern zu vermehrtem Stress.

Streik auch bei Teilen der Stadtwerke München, Versorgung
Zum Streik aufgerufen sind am Donnerstag, 02.03.2023 und Freitag, 03.03.2023 auch rund 150 Beschäftigte der Stadtwerke München. Konkret die Monteure am Olympiapark und des Technischen Services.

Versammlung von Streikenden
Ein Teil der Streikenden versammelt sich am Donnerstag, 02.03.2023 um 08:00 Uhr zu einer gemeinsamen Kundgebung der Streikenden des AWM, der MVG und der SWM. Die Versammlung findet am Betriebshof West/Nord am Georg-Brauchle-Ring 29 statt.

Die Versammlung ist für Interviews und O-Töne sowie Bild- und Filmaufnahmen gut geeignet.

Stand der Tarifverhandlungen
In den Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst haben die Arbeitgeber in der zweiten Verhandlungsrunde ein Angebot vorgelegt, das nur als Verhöhnung der Beschäftigten bewertet werden kann. Erst nach neun sog. Nullmonaten soll es eine lächerliche Erhöhung von 3 % geben. Acht Monate später dann wieder nur 2 %. Und das bei einer Gesamtlaufzeit von 27 Monaten.

Die darüber hinaus angebotene Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 2.500 € soll nicht auf den Monatstabellenlohn aufgeschlagen werden. Sie hätte dann lediglich einen Einmaleffekt, der nach der Auszahlung nicht dauerhaft zu einer Einkommenserhöhung führen würde.