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Sonntag, 14 Juni 2026
Start COVID-19 Weitere Lockerungen der Corona-Regeln in Kraft

Weitere Lockerungen der Corona-Regeln in Kraft

Weitere Lockerungen der Corona-Regeln in Kraft

Mit der aktuellen Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind heute weitere Lockerungen der Corona-Regeln in Kraft getreten:

  • Für die Gastronomie einschließlich der Schankwirtschaften und für das Beherbergungswesen gilt jetzt 3G als Zugangsvoraussetzung. Bei freiwilligem 2G-Plus sind in der Gastronomie auch Tanzveranstaltungen und laute Musik erlaubt und die Maskenpflicht für Besucher*innen entfällt.
  • Clubs, Diskotheken und Bordelle dürfen unter der 2G-Plus-Regelung ohne Maskenpflicht für Besucher*innen wieder öffnen.
  • Von der Testpflicht im Rahmen von 2G-Plus befreit sind jetzt auch frisch Geimpfte (2. Impfung liegt mindestens 14 Tage und höchsten 90 Tage zurück) und frisch Genesene (Abnahme des positiven Tests liegt mindestens 28 Tage und höchsten 90 Tage zurück). Die bisherigen Ausnahmen für dreifach Geimpfte, Personen, die zweifach geimpft sind und danach von einer Infektion genesen sind, Schüler*innen sowie Kinder unter 6 Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder bestehen weiter.
  • Bei Freizeiteinrichtungen, Sport- und anderen Veranstaltungen sowie im Kulturbereich gilt für die Zulassung von Besucher*innen in geschlossenen Räumen und Stadien nun einheitlich eine Kapazitätsgrenze von 75 Prozent. Maximal sind 25.000 Zuschauer*innen zugelassen.
  • In den Schulen entfällt die Maskenpflicht im Sportunterricht auch in Innenräumen.