800 Euro Geldauflage wegen Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr

800 Euro Geldauflage wegen Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr
Foto: Bundespolizei

München / Augsburg – Das Amtsgericht Augsburg erwirkte am Donnerstag (17. Mai) bei einem 21-Jährigen aus dem Landkreis Augsburg, der sich am 30. September letzten Jahres alkoholisiert im Bereich der Münchner Hackerbrücke bewegte, wegen Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, eine Geldauflage von 800 Euro.

An der Hackerbrücke abfahrende Oktoberfestbesucher sowie Reisende, die viele Minuten in einer S-Bahn verweilen mussten, erinnern sich bestimmt noch an Samstagabend, den 30. September letzten Jahres. Kurz nach Mitternacht musste eine S-Bahn zwangsgebremst werden, weil sich „Personen im Gleis“ befanden. Mitarbeiter der Deutsche Bahn Sicherheit und Beamte der Bundespolizei griffen im Gleisbereich vor dem Hauptbahnhof einen alkoholisierten 20-Jährigen auf.

Der mit 2,18 Promille Alkoholisierte konnte sich am 17. Mai vor dem Amtsgericht Augsburg an Einzelheiten dieser Phase seines „Wiesnbesuchs“ nicht mehr erinnern. Kein Wunder! Im Polizeibericht stand u.a.: erhebliche Anzeichen einer Alkoholisierung – Motorik und Gestik auffallend langsam, die Sprache verwaschen bis lallend. Er wusste aber noch von einem Anruf seiner Freunde. Da befand er sich im Gleisbereich – sie fragten wo er sei, denn er hätte doch die Tickets für alle einstecken.

Für sein Verhalten entschuldigte sich der reuige junge Mann, dem die ganze Angelegenheit, die vor Gericht erörtert wurde, peinlich war. In der notgebremsten S-Bahn wurde glücklicherweise niemand verletzt. Die Streckensperrung dauerte rund 25 Minuten. Vor Gericht stand Dann die Frage im Vordergrund, ob für den damals 20-Jährigen Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewandt werden sollte.

Die Staatsanwaltschaft erkannte bei dem Industrieelektriker kein jugendtypisches Verhalten und forderte eine Verurteilung zu einer Geldstrafte in Höhe von 50 Tagessätzen à 55 Euro (Gesamtstrafenforderung 2.750 €). Doch das Gericht hatte ein Einsehen und folgte der Argumentation der Jugendgerichtshilfe.

Das Verfahren gegen den geständigen Sünder wurde gegen eine Geldauflage in Höhe von 800 € zugunsten der Brücke e.v. Augsburg, eingestellt. Der Schwabe, von der Forderung der Staatsanwaltschaft sichtbar überrascht, nahm das Urteil postwendend an, womit es sofort rechtskräftig wurde.

Ob auf den jungen Mann noch zivilrechtliche Forderungen der Deutsche Bahn AG zukommen ist nicht bekannt.

Für die Münchner Bundespolizei ist dieses Urteil (insbesondere verbunden mit der Forderung der Staatsanwaltschaft) einmal mehr ein Beleg dafür, dass „Gleisläufer“ für ihr Tun auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Da sich zur Oktoberfestzeit gegen Mitternacht u.a. auch zahlreiche, z.T. stark alkoholisierte Personen in der zwangsgebremsten S-Bahn befanden, grenzte es fast an ein Wunder, dass niemand in der S-Bahn verletzt wurde.