Auch im Osterreise- und Ausflugsverkehr heißt es Mund-Nase-Bedeckung in Zügen und Bahnhöfen tragen

Auch im Osterreise- und Ausflugsverkehr heißt es Mund-Nase-Bedeckung in Zügen und Bahnhöfen tragen
Foto: Bundespolizei

Beleidigung wegen fehlender Mund-Nase-Bedeckung – 23-Jähriger betitelt 18-Jährigen als „Affen“

Ein 18-Jähriger, der am Mittwochmittag (31. März) im Hauptbahnhof einen 23-Jährigen auf dessen fehlende Mund-Nase-Bedeckung hinwies, wurde von diesem beleidigt. Nun ermittelt die Bundespolizei.

Gegen 11:40 Uhr traf ein 18-jähriger Deutscher aus Bogenhausen am Gleis 26 im Hauptbahnhof München auf einen jungen Mann ohne Mund-Nase-Bedeckung. Als er den Italiener darauf hinwies, wurde er von diesem verbal beleidigt. Da sich der Wohnsitzlose dabei äußerst aggressiv gebar, verständigte der 18-Jährige die Bundespolizei.

Ein Datenabgleich ergab, dass der 23-Jährige ein geltendes Hausverbot hatte. Zudem rauchte er während der Kontrolle durch die Beamten. Nun erwarten den Italiener Strafanzeigen wegen Beleidigung, Hausfriedensbruchs sowie Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen des Rauchens und des Verstoßes gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Die Bundespolizei weist darauf hin, dass in Zügen und Bahnhöfen weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht! Dabei sind Essen und Rauchen in den nicht zugelassenen und gekennzeichneten Bereichen in Bahnhöfen kein Grund die Mund-Nase-Bedeckung zu entfernen. Wir bitten auch zu Ostern alle Verreisenden, auch zu nahem Ausflugszielen im öffentlichen Nahverkehr, die in den jeweiligen Zügen geltenden Bestimmungen der Corona-Hygieneschutzmaßnahmen (FFP2- oder OP-Maske), ebenso wie beim Aufenthalt in Bahnhöfen zu beachten. Gleiches gilt für alle Personen, die in den kommenden Tagen zu Veranstaltungen oder zu Versammlungen unterwegs sind. DANKE, bleiben Sie gesund …