Ausgangssperre in 27 bayerischen Landkreisen und Städten – Intensive Polizeikontrollen angekündigt

Ausgangssperre in 27 bayerischen Landkreisen und Städten - Intensive Polizeikontrollen angekündigt
Symbolbild

In insgesamt 27 bayerischen Landkreisen und Städten gilt ab heute, 9. Dezember 2020, ab 21 Uhr bis 5 Uhr zusätzlich zu den landesweiten Ausgangsbeschränkungen eine Ausgangssperre. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mitgeteilt. Maßgeblich für diese Verschärfung der Ausgangsbeschränkungen ist, ob ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) die 7-Tages-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten hat. Die Maßnahmen gelten dann bis zur Aufhebung durch die Kreisverwaltungsbehörde. Herrmann kündigte die strikte Kontrolle der Maßnahmen durch die Bayerische Polizei an. „Wir müssen das Virus in den Griff bekommen. Das wird uns nur gelingen, wenn sich alle an die Regeln halten. Deshalb werden wir das auch konsequent kontrollieren, auch mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei. Insbesondere in den Hotspots gilt: Bleiben Sie daheim!“

Demnach gilt auf der Grundlage der RKI-Zahlen ab heute (09.12.2020) für folgende Landkreise und kreisfreien Städte eine Ausgangssperre:

Landkreis Altötting
Landkreis Coburg
Landkreis Erding
Landkreis Freyung-Grafenau
Landkreis Günzburg
Landkreis Hof
Landkreis Landshut
Landkreis Main-Spessart
Landkreis Mühldorf a. Inn
Landkreis Neumarkt i. d. Oberpfalz
Landkreis Nürnberger Land
Landkreis Passau
Landkreis Regen
Landkreis Traunstein
Landkreis Wunsiedel
Stadt Augsburg
Stadt Fürth
Stadt Hof
Stadt Kaufbeuren
Stadt München
Stadt Nürnberg
Stadt Passau
Stadt Rosenheim
Stadt Schwabach

Darüber hinaus haben folgende Kommunen bereits für heute Abend eine Ausgangssperre verfügt:

Landkreis Augsburg
Stadt Coburg
Landkreis Neu-Ulm

Zusätzlich zu den genannten Kommunen gilt ab morgen, 10. Dezember 2020 in folgenden Landkreisen und kreisfreien Städte eine Ausgangssperre:

Stadt Landshut
Landkreis Straubing-Bogen
Landkreis Roth

In den genannten Kommunen ist damit der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in dieser Zeit grundsätzlich untersagt. Weitergehende Regelungen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden bleiben hiervon unberührt.

Das Innenministerium wird ab heute täglich über jene Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern informieren, für die eine Ausgangssperre gilt. Die Übersicht ist künftig täglich ab 17:30 Uhr unter www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/hotspotregionen/ abrufbar.