Besuchsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen usw. wird ab dem 9. Mai gelockert

Symbolbild

Mit Wirkung ab dem 9. Mai wird das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Voraussetzung ist die strikte Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen.

Möglich ist dann der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder eines Familienmitgliedes mit fester Besuchszeit, der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher und besuchte Person.
Die Einrichtungen haben Schutz- und Hygienekonzepte (insbesondere hinsichtlich Vorkehrungen zu kontrolliertem Zugang, Besuchszonen und Besucherräume) vorzulegen. Für Personal und Bewohnern bzw. Patienten sind regelmäßige Testungen sicherzustellen.
Das Gesundheitsministerium wird in Abstimmung mit dem Sozialministerium ein Konzept für den weiteren Fortgang im Bereich der Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser (insbes. Besuchsregelungen) erarbeiten.