Ein Radgesetz ohne den Radentscheid?

Ein Radgesetz ohne den Radentscheid?
Foto: Radentscheid Bayern

Am Montag stellen CSU und Freie Wähler in einer Pressekonferenz ihren Radgesetzentwurf vor. Am Dienstag geht dieser im Landtag in die erste Lesung. Das Bündnis Radentscheid Bayern kritisiert, dass die Staatsregierung damit dem Radgesetzentwurf des Radl-Volksbegehrens offenkundig zuvorkommen will und den Radentscheid nicht beteiligt hat.

Obwohl die CSU die Forderung des ADFC Bayern nach einem Radgesetz seit 2017 abgelehnt hatte, hat Ministerpräsident Markus Söder kurz vor Einreichung des Zulassungsantrags für das Volksbegehren „Radentscheid Bayern“ beim bayerischen Innenministerium im Januar ein eigenes Radgesetz angekündigt. Am Dienstag wird der Radgesetzentwurf von CSU und den Freien Wählern im Plenum des Bayerischen Landtags behandelt. Bereits im Juli soll das Radgesetz verabschiedet werden. Über die Zulassung des Volksbegehrens „Radentscheid Bayern“ wird der Bayerische Verfassungsgerichtshof am 7. Juni entscheiden.

Radentscheid Bayern wurde nicht am Radgesetzentwurf beteiligt
Bernadette Felsch, Beauftragte des Volksbegehrens und Vorsitzende des ADFC Bayern, kommentiert: „Wir kritisieren, dass parallel zur laufenden Gerichtsverhandlung schnell ein zweiter Radgesetzentwurf vorgelegt wird und dass der Radentscheid Bayern – im Gegensatz zu den Radentscheiden in Berlin und NRW – nicht an der Erarbeitung des angestrebten Radgesetztes beteiligt wurde!“

Nur 91 Meter Radwege pro Jahr und Gemeinde
Dass Bayern nun ein Radgesetz bekomme, sei ein erster Erfolg des Radentscheids, es müsse aber auch ein wirksames Gesetz sein, betont die Radentscheid-Beauftragte. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung bleibe dafür an vielen Stellen zu vage und hinter dem Gesetzentwurf des Bündnis Radentscheid zurück. Anstatt eines konkreten Ziels zur Steigerung des Radverkehrsanteils würden nun 1.500 km Radwege bis 2030 angepeilt. Das wären 91 Meter pro Jahr und Gemeinde. Damit gäbe es auch noch 2030 an nur 30 Prozent der Kilometer von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen Radwege. „Bei diesem Tempo dauert es bis etwa 2160, bis Bayern ein sicheres Radwegenetz hat, ergänzt Bernadette Felsch.

Vorgesehene Gelder für den Radverkehr bleiben vergleichsweise gering
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung sehe nun zwar eine Erhöhung der Mittel für den Radverkehr vor, allerdings blieben die vorgesehenen Summen im Vergleich zum Straßen- und Schienenverkehr marginal. Den 560 Mio. Euro, die in Summe bis 2030 in Radverkehr investiert werden sollen, stünden beispielsweise allein für das Jahr 2023 642 Mio. Euro für den Straßenbau gegenüber. Zudem fänden sich im Gesetzentwurf der Staatsregierung verkehrsplanerische Forderungen, zu denen dem Radentscheid von der Staatsregierung eine vermeintlich fehlende Gesetzgebungskompetenz des Landes vorgeworfen worden waren. Beim eigenen Gesetz habe die Staatsregierung diese Bedenken offenbar nicht.