Ermittlungen im Rotlichtmilieu – ein Tatverdächtiger festgenommen

Symbolbild

Bereits im August 2020 lernte eine damals 23-Jährige, die in München wohnhaft ist, einen zu diesem Zeitpunkt 44-jährigen Münchner über eine Online-Partnerportal kennen. In der Folge kam es zwischen den beiden zu einem sogenannten „Sugar-Arrangement“, d. h. die 23-Jährige führte eine Beziehung mit dem 44-Jährigen und erhielt dafür eine monatliche Geldleistung. Für die junge Frau entwickelte sich mit der Zeit allerdings eine echte Liebesbeziehung zu dem 44-Jährigen. Dieser nutzte dies aus und erfragte mit der Zeit ihre sexuellen Grenzen. Schließlich machte er sie mit Prostituierten bekannt und vermittelte ihr dadurch den Eindruck, welche Verdienstmöglichkeiten und was für ein scheinbares Luxusleben sie hier haben könnte. Anfang des Jahres 2021 schaffte er es, dass sie bereit war, die Prostitution erstmals in einem Hotel auszuprobieren. In der Folge überredete er sie ab Mitte 2021 hauptsächlich im Escort-Bereich zu arbeiten. Er gab ihr hierbei sowohl die Preise und die zu erbringenden Leistungen vor und sagte ihr, wie sie ihr äußeres Erscheinungsbild gestalten sollte. Dafür verlangte er einen Anteil der Einnahmen von ihr. Dazu forderte er immer wieder Sachgeschenke von ihr, da dies ja in Liebesbeziehungen so üblich sei. Ihr Erspartes nahm er schließlich, unter dem Vorwand, sicher auf das Geld aufzupassen, ebenfalls an sich.

Während sie nun der Prostitution nachging, überwachte er die Anzahl der Freier sowie ihre jeweiligen Einnahmen. Wenn das Geschäft mal schlechter lief, setzte er sie mit Vergleichen zu anderen Prostituierten und mit Liebesentzug unter Druck, um sie so zu vermehrten Kundenterminen anzuspornen. Darüber hinaus drohte er ihr auch körperliche Gewalt an. Als sie sich in der Folgezeit legal als Prostituierte bei den Behörden anmelden wollte, wurde dies durch ihn unterbunden. Er zeigte ihr dabei auf, dass sie dann in Zukunft ihre Einnahmen versteuern müsse und zusammen mit den Abgaben an ihn würde ihr dann überhaupt nichts mehr bleiben.

Erst Ende 2023 konnte sie sich von ihm lösen. In der ganzen Zeit hatte sie einen sechsstelligen Eurobetrag an ihn gezahlt.

Letztendlich entschloss sie sich im Jahr 2024 dazu, den ganzen Sachverhalt bei der Polizei anzuzeigen. Die diesbezüglichen Ermittlungen wurden in der Folge beim Kommissariat 35 des Polizeipräsidiums München geführt.

In der Folge erließ das Amtsgericht München auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I einen Haftbefehl gegen den nun 49-Jährigen. Nachdem er zunächst unbekannten Aufenthalts war, gelang es schließlich der Zielfahndung der Münchner Polizei ihn widerstandslos, am Dienstag 25.03.2025 zur Mittagszeit, in München festzunehmen. In diesem Rahmen kam es noch zur Durchsuchung von zwei Wohnungen in München. Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial, u. a. zahlreiche waffenähnliche Gegenstände, mehrere Mobiltelefone sowie ein fünfstelliger Bargeldbetrag aufgefunden und sichergestellt.

Der 49-Jährige befindet sich nun in Untersuchungshaft. Ihm werden hier Straftaten wie Zwangsprostitution, ausbeuterische und dirigierende Zuhälterei sowie Betrug und Anstiftung zur Steuerhinterziehung vorgeworfen.

Die Ermittlungen beim Kommissariat 35 in dieser Sache, insbesondere mit der Auswertung des aufgefundenen Beweismaterials, dauern an.