Gelockerte Kontaktbeschränkungen

Seit dem heutigen Mittwoch, 2. Juni, gilt für die Kontaktbeschränkungen die Inzidenzeinstufung „unter 35“. Damit sind jetzt nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wieder private Zusammenkünfte möglich für die Angehörigen des eigenen Hausstands und zwei weiterer Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet).

Vollständig geimpfte oder genesene Personen bleiben bei der Ermittlung der Anzahl der Teilnehmer*innen unberücksichtigt.