
Noch knapp vier Wochen, dann beginnt vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht die mündliche Hauptverhandlung über das Vergabeverfahren der Oktoberfest-Zelte. Die Entscheidung kann weitreichende Folgen haben und wird deshalb im Vorfeld heiß diskutiert. Dabei tauchen immer wieder Behauptungen auf, die wir als Vereinigung der Münchner Wiesn Wirte gerne geraderücken möchten.
Hier sind acht Fakten über das Vergabeverfahren.
- Das Bewerbungsverfahren: Alles ist offen einsehbar
Wenn gesagt wird, dass die Vergabekriterien nicht transparent sind, dann ist das falsch. Sie sind klar definiert von der Stadt und für jeden (erst recht die Bewerber) offen einsehbar. Und auch die Vergabe erfolgt zwingend nach den bekannten und vom Stadtrat abgesegneten Regeln. Das ist nicht willkürlich, wie immer wieder unzutreffend behauptet wird. Das wurde auch schon x-mal durchgefochten vor Gericht, und jedes Mal hat die Stadt München recht bekommen.
2. Transparenz bei der Bewertung – dafür sorgen auch die Gerichte
Genauso transparent ist das Ergebnis der Zulassung. Wer die Entscheidung nicht akzeptiert, konnte und kann sie gerichtlich überprüfen lassen. Das Verwaltungsgericht und in 2. Instanz der Bayerische Verwaltungsgerichtshof überprüft dabei jede einzelne beklagte Wertung. Jeder Kläger hat über sein Recht auf Akteneinsicht Einblick in seine Wertung und diejenige des Gewinners. Auch Herr Egger hat diese Akteneinsicht bekommen.
3. Das Recht auf Akteneinsicht und die Grenzen
Wenn man sich jetzt beschwert, dass man nicht erfährt, welche Punkteanzahl die Konkurrenz in den jeweiligen Unterkategorien erzielt hat, so ist dies falsch. Wenn relevant, bekommt jeder Bewerber Akteneinsicht im Gerichtsverfahren. Auf der anderen Seite haben alle anderen Bewerber aber auch das Recht, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ebenso wie datenschutzrechtlich relevante Informationen ihren Mitbewerbern nicht zugänglich gemacht werden. Am Ende entscheiden darüber auch die Gerichte. Diese Praxis ist auch bei einem europäischen Vergabeverfahren nicht anders.
4. Punkte für C02-Zertifikate – ist das fragwürdig?
Dass man beim Thema „Ökologie“ punkten kann, wenn man CO₂-Zertifikate kauft, ist besser als gar nichts zu tun, zweitens ist der Zertifikat-Handel zentraler Bestandteil der europäischen CO₂-Vermeidungsstrategie. Jeder Bewerber kann damit punkten.
5. Warum wird ein Zelt, das schon mal auf der Wiesn stand, besser bewertet?
Der Vorwurf, dass man eine hohe Punktzahl erreicht, wenn man ein Zelt verwendet, das vorher schon mal auf der Wiesn war, ist nicht richtig. Die Betreiber der Schützenlisl beispielsweise haben ihr Zelt dem Vorgänger abgekauft, auch in dem Wissen, dass dieses Zelt ausreichend dimensioniert ist, die richtige Ausstattung für eine hohe Besucheranzahl hat und dass es sich auf der Wiesn bereits bewährt hat und funktioniert. Dass die Stadt in der Bewertung eine entsprechend höhere Punktanzahl gibt, als wenn sich jemand auf den letzten Drücker eine Zeltkombination besorgt, die so noch nie aufgestellt war, ist logisch.
6. Infantino auf der Wiesn?
Mit den fragwürdigen Praktiken der FIFA und ihrem Chef Gianni Infantino hat die Wiesn nichts zu tun. Denn die Vergabekriterien sind transparent (siehe oben) und werden außerdem jedes Jahr überprüft und überarbeitet. Dann entscheidet der Stadtrat darüber. Das heißt, dieses Verfahren ist demokratisch legitimiert und kontrolliert. Und oft hat das dann noch ein juristisches Nachspiel. Mehr Demokratie und Rechtsstaat gehen nicht. Mit der jährlichen Überarbeitung der Kriterien erfüllt die Stadt auch das nötige Maß an Wettbewerb. Ein Wettbewerb, dem sich beispielsweise die Familie Schottenhamel Jahr für Jahr stellen muss, obwohl sie schon von Anfang an auf dem Oktoberfest ist. Das ist nicht zu vergleichen mit der Vergabe-Praxis bei den italienischen Strandbädern. Sie wurden jahrzehntelang ohne jeden Wettbewerb einfach immer wieder verlängert.
7. Warum die Tradition so wichtig ist
Was die Sonderstellung der Brauereizelte angeht, dafür gibt es einen sachlichen Grund: Er heißt Tradition. Schließlich ist die Wiesn ein Münchner Brauereifest, das traditionell die Münchner Brauereien beschicken. Auch das Schützenzelt und das Armbrustschützenzelt dienen, wie der Name schon sagt, einer Tradition. Das ist ein sachliches Argument. Und sachliche Argumente können den Wettbewerb einschränken.
8. Europa-Verfahren: Werden die Schleusen für Guiness und Kölsch geöffnet?
Wenn immer wieder behauptet wird, dass die Stadt bei einer europäischen Vergabe als öffentlicher Auftrag zwingend vorschreiben kann, dass nur Münchner Bier verkauft werden darf, stimmt das nur bedingt. Unzulässig ist beispielsweise eine Beschränkung, wenn auch andere Produkte den erwünschten Zweck erfüllen. Es kann also gut sein, dass dieses Argument nicht gehört wird, und dann sind die Schleusen geöffnet für Guinness, Kölsch & Co. Jedenfalls sind Klagen und Streit hierüber vorprogrammiert.










