Generelle Maskenpflicht in städtischen Dienstgebäuden entfällt

Symbolbild

Ab Mai ist das Rathaus wieder für Besucher*innen und Besuchergruppen geöffnet und die generelle FFP2-Maskenpflicht in städtischen Dienstgebäuden entfällt. Es wird aber empfohlen, weiterhin eine Maske zu tragen. Das hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse unter Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter entschieden.

Insbesondere in Bereichen mit erhöhtem Parteiverkehr gilt die FFP2-Maskenpflicht allerdings weiter, um die Arbeitsfähigkeit der Stadtverwaltung zu gewährleisten. Dies gilt für die Dienststellen des Kreisverwaltungsreferats, des Sozialreferats und des Gesundheitsreferats, aber auch für Dienststellen wie die Beschwerdestelle Altenpflege, die Akteneinsicht bei der Lokalbaukommission, die Schulweghelfer*innen-Betreuung im Mobilitätsreferat und die Bürgerberatung im Rathaus. In der Tourist-Info und der Stadtinformation im Rathaus genügt das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske). Informationen zu einzelnen Dienststellen können in Kürze unter https://stadt.muenchen.de/service/ abgerufen werden.