Impfpass nicht vergessen!

Impfpass nicht vergessen!
Symbolbild

Das Gesundheitsreferat appelliert an alle Münchnerinnen und Münchner, zur Impfung neben anderen notwendigen Nachweisen und Unterlagen vor allem auch den Impfpass ins Impfzentrum mitzubringen. Nur dann kann der Nachweis der Impfung ausgestellt werden, der aktuell Vorteile beim Einkaufen und Reisen bringt. Denn für vollständig geimpfte Personen (ab dem 15. Tag nach der 2. Impfung) gelten Ausnahmen von bestehenden Testnachweiserfordernissen für die Teilnahme in bestimmten Lebensbereichen sowie von Quarantänepflichten bei der Einreise.