Polizeikontrolle: Rollerfahrer flüchtet und baut Unfall

Symbolbild

Am Sonntag, 31.10.2021, gegen 17.00 Uhr befuhr ein 30-Jähriger mit Wohnsitz in München als Führer eines Kleinkraftrads die Kieferngartenstraße stadteinwärts und bog anschließend nach rechts in die Heidemannstraße ab. Unmittelbar hinter dem 30-Jährigen fuhr eine zivile Streifenbesatzung in gleicher Richtung und signalisierte diesem zunächst visuell, dass er einer ganzheitlichen Kontrolle unterzogen werden soll.

Weder auf visuelle, noch auf akustische Anhaltesignale zeigte der 30-Jährige eine Reaktion. An einer günstigen Örtlichkeit überholte die zivile Streife den Fahrer des Kleinkraftrads und reduzierte vor ihm fahrend die Geschwindigkeit mit dem Ziel einer Anhaltung. Daraufhin scherte der er plötzlich nach links aus und überholte das Polizeifahrzeug. Während des Überholvorganges streifte der 30-Jährige mit seiner rechten Fahrzeugseite das Polizeifahrzeug hinten links und verursachte so einen Sachschaden am Polizeifahrzeug.

Im weiteren Verlauf versuchte sich der 30-Jährige augenscheinlich der Kontrolle zu entziehen, indem er auf der Heidemannstraße mit überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Ingolstädter Straße fuhr. Nach mehreren hundert Metern fuhr er weiterhin mit überhöhter Geschwindigkeit auf einen Fuß- und Radweg. Im Bereich Schlößlanger konnte der Flüchtende schließlich eingeholt und angehalten werden. Um eine weitere Flucht zu Fuß zu verhindern wurden dem 30-Jährigen Handfesseln angebracht.

Bezüglich einer Aufnahme des Verkehrsunfalls wurde die Verkehrspolizei hinzugezogen. Hier konnte insbesondere im Rahmen erster Ermittlungen festgestellt werden, dass der 30-Jährige das Kleinkraftrad technisch manipuliert hatte, sodass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit erhöht wurde. Weiterhin konnte im Rahmen von Ermittlungen festgestellt werden, dass das Fahrzeug über keinen Versicherungsschutz verfügt und dass ein für ein anderes Fahrzeug ausgegebenes Versicherungskennzeichen angebracht wurde. Weiterhin ist der 30-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.

Folglich wurde der Führer des Kleinkraftrades wegen des Verdachts des Fahren ohne Fahrerlaubnis, des unerlaubten Entfernen des Unfallortes, der Urkundenfälschung, einem Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz, des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sowie wegen mehrerer Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung angezeigt. Das manipulierte Kleinkraftrad wurde sichergestellt und der Tatverdächtige wurde vor Ort wieder entlassen.

Die weiteren Ermittlungen werden durch die Verkehrspolizei geführt.