Trickdiebstahl durch falsche Handwerker in Solln

Symbolbild

Am Dienstag, 12.12.2023, gegen 14:00 Uhr, klingelte ein bislang unbekannter Täter an der Tür eines Einfamilienhauses und gab sich gegenüber Bewohnerin als Handwerker aus. Unter dem Vorwand, den Wasserdruck im Haus überprüfen zu müssen, ließ ihn die Bewohnerin ins Haus.

Anschließend gingen sie gemeinsam durch das gesamte Haus und drehten sämtliche Wasserhähne auf. Der Täter wies die Bewohnerin an, den Wasserhahn in der Küche zu überwachen. Während dessen wollte er angeblich weitere Prüfungen im Keller durchführen.

Nach einiger Zeit stellte die Bewohnerin fest, dass sich der vermeintliche Handwerker nicht mehr im Haus befindet. Dieser befand sich vor dem Haus auf der Straße und unterhielt sich mit einer weiteren männlichen Person. Anschließend entfernten sich beide Männer in unbekannte Richtung.

Die Bewohnerin bemerkte die durchwühlten Zimmer und verständigte über einen Angehörigen den Polizeinotruf. Es wurde Schmuck im Wert von mehreren tausend Euro sowie mehrere hundert Euro Bargeld entwendet.

Das Kommissariat 55 (Trickdiebstahl) hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Der Haupttäter (Handwerker) wurde wie folgt beschrieben:
Männlich, ca. 27 Jahre alt, ca. 170 cm groß, braune, glatte, kurze Haare; bekleidet mit Jeans und dunklem Oberteil

Zeugenaufruf:
Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich des Oskar-Coester-Wegs, Voltzweg und Ludwig-Werder-Weg (Solln) Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten?

Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 55, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Warnhinweis:
Hinweis Ihrer Münchner Polizei:
Die Kriminalpolizei warnt insbesondere ältere Menschen dringend davor, angebliche Heizungsmonteure, Stromableser, Sanitärinstallateure oder ähnliche Personen in die Wohnung einzulassen, wenn nicht bekannt ist, dass eine entsprechende Verbraucherablesung für das Wohnanwesen anberaumt ist. Auch bei vermeintlichen Schadensfällen, wie z.B. behaupteten Wasserrohrbrüchen, sollten Sie zuerst bei der Hausverwaltung, dem Hausmeister oder den Stadtwerken Nachfrage halten, ob die Behauptung der Wahrheit entspricht.

Eine gesunde Skepsis ist keine Unhöflichkeit! Ein berechtigter Handwerker wird für Ihre Nachfragen stets Verständnis haben.