
Am Samstag, 02.04.2022, gegen 04:25 Uhr, fuhr ein 32-Jähriger aus München mit einem E-Scooter auf der Augustenstraße stadteinwärts. Mit ihm zusammen auf dem E-Scooter befand sich als Mitfahrerin eine 23-Jährige aus dem Landkreis Pfaffenhofen.
Der 32-Jährige geriet nun mit dem Vorderreifen des E-Scooters in den Trambahnschienenstrang und verlor dadurch die Kontrolle. In der Folge stürzten die beiden Personen mit dem E-Scooter. Die 23-Jährige wurde verletzt und mit einem Rettungswagen wegen eines Verdachts auf Schädelbasisbruch in ein Krankenhaus gebracht Dort verblieb sie dann stationär. Der 32-Jährige wurde nicht verletzt. Bei ihm konnte im Rahmen der Unfallaufnahme jedoch festgestellt werden, dass er alkoholisiert war. Sein Führerschein wurde daraufhin sichergestellt. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung.
Hinweis Ihrer Münchner Polizei:
Da es sich bei den Elektrokleinstfahrzeugen, wie z. B. E-Scootern, um Kraftfahrzeuge handelt, gelten auch die Regeln bezüglich Alkohol und Drogen für Kraftfahrzeuge, insbesondere die 0,5 Promille-Grenze. Aber bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, sofern eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gegeben ist. Ab. 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor.
Dazu ist bei diesen Fahrzeugen die Mitnahme von weiteren Personen nicht gestattet.










