Vom Krankenhaus ins Gefängnis – 28-Jähriger konnte Geldstrafe nicht bezahlen

Vom Krankenhaus ins Gefängnis - 28-Jähriger konnte Geldstrafe nicht bezahlen
Foto: Bundespolizei

München – Am Sonntag (12. August 2018) veranlasste die Bundespolizei, dass ein Hilfebedürftiger zunächst ins Krankenhaus gebracht wurde. Einen festgestellten Haftbefehl konnte er mit Barmitteln nicht begleichen, woraufhin der Mann vom Krankenhaus in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde.

Gegen 09:45 Uhr erhielt die Bundespolizei am Münchner Hauptbahnhof Kenntnis von einer männlichen Person, die regungslos im Bereich des Haupteinganges lag. Eine Streife stellte dort einen 28-Jährigen fest, der ansprechbar war. Er gab an eine Kräutermischung, sowie Alkohol zu sich genommen zu haben. Eine durchgeführte Identitätsfeststellung brachte einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Diebstahls zu Tage.

Aufgrund der körperlichen Verfassung des gebürtigen Münchners wurde zunächst die Versorgung durch einen Rettungswagen veranlasst, der den Mann in ein Krankenhaus brachte. Wie später mitgeteilt wurde, hatte der Wohnsitzlose einen Promillewert von 2,98.

Als er gesundheitlich wieder in der Lage was das Krankenhaus zu verlassen, wurde er durch die Bundespolizei festgenommen. Einen, zur Abwendung der Freiheitsstrafe von 30 Tagen geforderten, Geldbetrag i.H.v. 1.280,50 Euro konnte der 28-Jährige nicht begleichen. Er wurde daraufhin in die Justizvollzugsanstalt München Stadelheim eingeliefert.