Badeverbot an der Isar wieder aufgehoben

Badeverbot an der Isar wieder aufgehoben
Symbolbild

Das mit Allgemeinverfügung vom 6. August erlassene Badeverbot für die Isar im Münchner Stadtgebiet ist wieder aufgehoben worden. Baden ist damit wieder in den nach der geltenden städtischen Bade- und Bootverordnung erlaubten Bereichen zugelassen. Die Verhältnisse auf der Isar haben sich entspannt, eine Nutzung unter Beachtung der allgemeinen Gefahrenhinweise ist wieder möglich.

Das Befahrungsverbot der Isar mit kleinen Booten wurde für den Abschnitt der nördlichen Isar ab der Max-Joseph-Brücke bis zur nördlichen Stadtgrenze ebenfalls aufgehoben.
Das Befahrungsverbot von der südlichen Stadtgrenze gleich nach der Großhesseloher Brücke bis 100 Meter nördlich der Thalkirchner Brücke bleibt bis auf Weiteres bestehen. Im Anschluss ist das Bootfahren im innerstädtischen Bereich, also von der Thalkirchner Brücke bis zur Max-Joseph-Brücke, bereits nach der geltenden Bade- und Bootverordnung verboten.