
Im Juni 2024 gingen beim Kommissariat 33 mehrere Hinweise auf illegales Glücksspiel ein. Demnach sollen freitags Pokerspiele mit höheren Einsätzen im 1. Stock eines Gewerbebetriebes in einem Industriegebiet im Münchener Norden stattfinden. Durch die ersten Ermittlungen konnten bereits Hinweise auf zwei Veranstalter dieser Pokerrunden erlangt werden. Hierbei handelt es sich um einen 46jährigen serbischen Staatsangehörigen, sowie um einen 35jährigen türkischen Staatsangehörigen.
Die Staatsanwaltschaft München I, Abt. V – Glücksspiel, wurde zeitnah einbezogen und Verfahren gegen die Veranstalter eines illegalen Glücksspiels eröffnet. Im Verlauf der zunächst noch verdeckt geführten Ermittlungen stellte sich heraus, dass weitere Personen als Veranstalter fungierten. Zudem war festzustellen, dass bis zu 20 Personen an diesen Pokerrunden teilnahmen.
Im Rahmen der Ermittlungen wurde nun für die Nacht vom letzten Freitag (11.10.2024) auf Samstag (12.10.2024) eine Durchsuchung der Örtlichkeit geplant. Der polizeiliche Zugriff erfolgte schließlich am Samstag, gegen 00:50 Uhr.
Durch die schlagartig eindringenden Polizeikräfte konnten vier Personen in einem Raum, welcher ausschließlich fürs Pokern eingerichtet war, festgestellt werden. Auf einem größeren professionellen Spieltisch (ausgelegt für mindestens 8 Spieler) befanden sich Handys, Pokerchips, Karten, Zigarettenschachteln, Taschen und Tabletts mit Getränken und Speisen, welche darauf hindeuteten, dass kurz zuvor das Spiel unterbrochen worden war.
In einem Vorraum wurden weitere sieben Personen angetroffen. Für alle bestand die Möglichkeit, beim Aufbrechen der Zugangstüre, das eine gewisse Geräuschkulisse erzeugte, aus dem eigentlichen Pokerraum zu flüchten.
Letztendlich besteht gegen vier Personen der Verdacht des Veranstaltens eines illegalen Glücksspiels, gegen sieben weitere Personen der Verdacht der Beteiligung am illegalen Glücksspiel.
Beschlagnahmt wurden neben Pokerchips, Kartendecks, der Pokertisch und vor allem auch Bargeld im mittleren fünfstelligen Bereich.
Alle zunächst festgehaltenen Personen wurden nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen wieder aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen.
Die Ermittlungen in dieser Sache dauern an.
Hinweis: Glücksspiel ist staatlich reguliert: Hierzu gehört beispielsweise die Ziehung der Lottozahlen oder auch Glücksspiel in Casinos. Die gesetzlichen Regelungen dienen dem Spielerschutz und sollen privates Glücksspiel verbunden mit einer erhöhten Suchtgefahr unterbinden. Ein Glücksspiel (i.S. § 3 GlüStV) liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Ein öffentliches Glücksspiel liegt immer dann vor, wenn für einen größeren, nicht geschlossenen Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht oder es sich um gewohnheitsmäßig veranstaltete Glücksspiele in Vereinen oder sonstigen geschlossenen Gesellschaften handelt. Private Pokerrunden um Geld und Sachpreise sind dennoch erlaubt, so lange mehrere Regeln (wie z. B. keine Öffentlichkeit, keine Regelmäßigkeit, kein Einkaufen – buy-in – ins Spiel) beachtet werden.
Prävention: Alle Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, die über eine Erlaubnis oder Konzession nach dem Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland seit 2021 verfügen, sind auf der sogenannten „White List“ zu finden. Hier können Sie bequem ihren Anbieter überprüfen. Schützen Sie sich vor Strafanzeige. Informieren Sie sich, bevor Sie an einem Glücks- oder Lottospiel im Internet teilnehmen über folgenden Link:
https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/erlaubnisfaehigesgluecksspiel/whitelist