
Bei der Kontrolle des Transitgepäcks eines Reisenden stellten Zollbeamte in einem Koffer sieben lebende Tunesische Landschildkröten fest, die in leeren Kunststoffboxen für Eiscreme, versteckt waren. Die Tiere wurden dort ohne Nahrung und Wasser eingesperrt und teilweise mit Klebeband fixiert.
Tunesische Landschildkröten unterliegen den Bestimmungen des Washingtoner Artenschutz-Übereinkommens (Anhang II) sowie der EU-Artenschutzverordnung (Anhang A) und gelten als streng geschützte Tierart.
„Da keine artenschutzrechtlichen Dokumente vorgelegt werden konnten, wurde ein Strafverfahren eingeleitet“, so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.
Die Tiere wurden beschlagnahmt und in die Reptilienauffangstation München gebracht, wo sie medizinisch versorgt und artgerecht untergebracht werden. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt München.