Freistaat lockert Maskenpflicht im Nahverkehr

Corona-Regeln in U-Bahn, Tram und Bus: Medizinische Maske ausreichend
Symbolbild

Der Freistaat Bayern hat die Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung bis einschließlich 30. Juli verlängert. Gleichzeitig hat die Bayerische Regierung eine Lockerung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr beschlossen.

Demnach bleibt die Maskenpflicht bestehen, ab Samstag, 2. Juli, bleibt es aber den Fahrgästen überlassen, ob sie weiterhin eine FFP2-Maske oder eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

Mit der Anpassung der Maskenregelung in Bayern ist jetzt die Einheitlichkeit mit dem Personenfernverkehr erreicht. In Fernverkehrszügen gilt nach Bun-desrecht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.