Ganztägiger Warnstreik der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst am 8. März 2023

Die Beschäftigten der Sozial- und Erziehungsdienste aus folgenden Kommunen und Einrichtungen werden am Mittwoch, 8. März 2023 zum ganztägigen Streik aufgerufen:

  • Referat für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München (LHM)
  • Sozialreferat der Landeshauptstadt München (LHM)
  • Kreisjugendring München Stadt
  • Kreisjugendring München Land
  • Landratsamt München
  • Landratsamt Starnberg

Die größte Beschäftigtengruppe sind Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialpädagoginnen und –pädagogen.

Der Streiktag wurde extra auf den Internationalen Frauentag gelegt, weil im Sozial- und Erziehungsdienst überwiegend Frauen arbeiten.

Auswirkungen des Streiks

Streikbedingt werden voraussichtlich Kitas, Kinderkrippen, Tagesheime, Horte, Haus für Kinder, Tagestreffs und weitere Einrichtungen geschlossen.

Die Eltern werden vorab direkt in der Einrichtung informiert, ob sie am Streiktag geöffnet hat oder geschlossen ist.

Arbeitssituation der Beschäftigten

Im gesamten Bereich der Sozial- und Erziehungsdienste herrscht ein eklatanter Personalmangel. Das führt zu einer Überlastung der Beschäftigten. Die Folgen sind Unzufriedenheit, Angst vor Fehlern und Burnout. Nicht wenige verlassen deshalb den Beruf, was den Personalmangel noch verschärft.

Die wichtige Aufgabe des Bildungsauftrags kann kaum mehr bewältigt werden. Geschweige denn die Betreuung von Menschen, die Begleitung brauchen oder die Bearbeitung von Wohnungsanträgen. Auch das Lernen von gesundem Kochen bleibt durch den Lieferservice auf der Strecke.

Versammlung von Streikenden

Die Streikenden versammeln sich um 11:00 Uhr auf dem Münchner Karlsplatz/Stachus zu einer Kundgebung.

Stand der Tarifverhandlungen

In den Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst haben die Arbeitgeber in der zweiten Verhandlungsrunde ein Angebot vorgelegt, das nur als Verhöhnung der Beschäftigten bewertet werden kann. Erst nach neun sog. Nullmonaten soll es eine lächerliche Erhöhung von 3 % geben. Acht Monate später dann wieder nur 2 %. Und das bei einer Gesamtlaufzeit von 27 Monaten.

Die darüber hinaus angebotene Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 2.500 € soll nicht auf den Monatstabellenlohn aufgeschlagen werden. Sie hätte dann lediglich einen Einmaleffekt, der nach der Auszahlung nicht dauerhaft zu einer Einkommenserhöhung führen würde.