Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr – Wiesnbesucher betritt Gleise zum Urinieren

Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr - Wiesnbesucher betritt Gleise zum Urinieren
Foto: Bundespolizei

Erst vorgestern, Sonntagabend, 22. September, brachte ein in den Gleisen der Hackerbrücke Urinierender eine S-Bahn zum Stehen (siehe Pressemitteilung Nr. 209 vom 23.09.2024). Am Dienstagabend (24. September) wiederholte sich dieser als gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr, strafrechtlich relevante Vorgang.

Gegen 18:30 Uhr meldeten die an der Hackerbrücke eingesetzten Einsatzkräfte der Deutschen Bahn Sicherheit eine außerbetriebliche Bremsung einer S-Bahn. Grund dafür war, dass sich eine Person im Gleisbereich aufhielt.

Ermittlungen ergaben, dass ein mit 0,98 Promille alkoholisierter, 18-jähriger Ukrainer vom Bahnsteig herab den Schienenbereich zwischen den Gleisen 1 und 2 betreten hatte, um dort zu urinieren. Der Triebfahrzeugführer einer Richtung Freising verkehrenden S1 erkannte ihn und leitete eine außerbetriebliche Bremsung (keine Schnellbremsung!) ein und kam rechtzeitig – ohne Gefahr für den 18-Jährigen – zum Stehen.

Einsatzkräfte der Bundespolizei nahmen den Ukrainer „unter ihre Fittiche“. Er konnte nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen seinen Weg fortsetzen. Für den S-Bahnverkehr hatte dies nur geringfügige Auswirkungen im Betriebsablauf. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein.