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In München gibt es ab sofort vier Clearingstellen in Erziehungsberatungsstellen, die Eltern die Versorgung des Kindes in Notsituationen erleichtern sollen. Die Gründe für eine Notsituation können von einer Überforderung nach Früh- oder Mehrlingsgeburt über schwere Erkrankungen oder Klinikaufenthalt bis hin zur Inhaftierung oder dem Tod eines Elternteils reichen.
In diesen Fällen kann eine Fachkraft für Familienpflege die Eltern entlasten. Die Aufgabe der Familienpfleger*in besteht darin, die Eltern zu entlasten und die Kinder in der Ausnahmesituation aufzufangen und den vertrauten Tagesablauf zu sichern. Das Anforderungsprofil der Fachkraft Familienpflege umfasst somit pädagogische, hauswirtschaftliche und pflegerische Tätigkeiten. Mit der Einrichtung der neuen Clearingstellen soll den Familien ein schneller und unkomplizierter Zugang zu dieser Hilfe ermöglicht werden.
Am 10.6.2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft getreten. Ziel ist es, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu ermöglichen, mit und ohne Behinderung. Eine wesentliche Neuerung im KJSG betrifft die niedrigschwellige Inanspruchnahme der Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (§ 20 Achtes Sozialgesetzbuch – SGB VIII). Diese Hilfe wurde bisher in München über die Bezirkssozialarbeit eingeleitet; dieser Zugang ist auch weiterhin möglich und gelingt seit Januar 2024 schneller und unkomplizierter. Das Gesetz sieht hier aber ganz neu auch die Möglichkeit vor, dass diese Hilfe über die Erziehungsberatungsstellen eingeleitet und vermittelt werden kann. Um dies zu ermöglichen, wurden vier Clearingstellen unter den Erziehungsberatungsstellen eingerichtet, die im Oktober 2024 die Arbeit aufgenommen haben:
– Clearingstelle Nord, Riemerschmidstraße 16, Telefon 452235212, E-Mail clearingstelle-nord@diakonie-hasenbergl.de
– Clearingstelle Süd, Schertlinstraße 4, Telefon 72449060, E-Mail LauraMaria.Ehmann@caritasmuenchen.org
– Clearingstelle Ost, Oberbiberger Straße 49, Telefon 233-735959, E-Mail clearingstelle-ost.soz@muenchen.de
– Clearingstelle West, Westendstraße 193, Telefon 233-774333, E-Mail clearingstelle-west.soz@muenchen.de