München entwickelt vereinfachten Wohngeldantrag

München entwickelt vereinfachten Wohngeldantrag

Das Sozialreferat hat einen vereinfachten Wohngeldantrag entwickelt und plant, diesen ab dem 1. Januar 2024 zu verwenden. So sollen die Antragstellung für die Bürger*innen und die Prüfung der Anträge für die Verwaltung vereinfacht werden.

Seit der Ankündigung der Wohngeld-Plus-Reform im September 2022 haben sich erwartungsgemäß die Anträge bei der Stadt München extrem gesteigert. Zum Ende Oktober 2023 waren rund 16.200 Anträge offen beziehungsweise befanden sich in Bearbeitung. Die Wartezeit bis zur Bescheiderteilung beläuft sich in München aktuell auf rund 17 Monate. Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Schon vor der Gesetzesnovelle habe ich ganz konkrete Entbürokratisierungsvorschläge und Gesetzesformulierungen an die Bundesregierung geschickt. Nachdem ich mit meinen Bemühungen leider erfolglos war und sich die Bearbeitungszeit erwartungsgemäß im laufenden Jahr immer weiter nach oben geschraubt hat, habe ich jetzt nochmals persönlich interveniert. Das Sozialreferat hat einen deutlich vereinfachten Antrag entwickelt, den ich an die Bauministerin geschickt habe. Ich habe vor, diese Anträge so ab dem 1. Januar 2024 in München zu verwenden. Als sozialdemokratischer Oberbürgermeister halte ich es für zwingend notwendig, die viel zu langen Wartezeiten für Wohngeldempfänger*innen deutlich zu verkürzen.“

Hintergrund für die schwierige Bearbeitungslage ist die Personalsituation und die mit der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2023 stark erhöhte Antragszahl. In München hat die Veränderung des Wohngeldgesetzes zu einem Anstieg der Berechtigten von 0,4 Prozent aller Haushalte auf 1,2 Prozent aller Haushalte geführt. Allerdings ist die Zahl der Antragsteller*innen weitaus höher und die meisten Antragsteller*innen sind auch nach der neuen Regelung nicht wohngeldberechtigt. Insofern ist es dringend notwendig, das Verfahren zu vereinfachen, um die Anträge der wirklich Berechtigten schnell bearbeiten zu können.