Nachträgliche Festnahme eines Tatverdächtigen nach Einbruchsdiebstahl

Symbolbild

Ein 31-Jähriger mit Wohnsitz in München war bis zum Februar dieses Jahres in einem Lebensmittelfachverkauf in der Altstadt angestellt. Als ihm seitens des Betriebs gekündigt wurde, behielt der 31-Jährige die Schlüssel zu den Verkaufsräumen ein. Mit diesen verschaffte er sich am Sonntag, 18.02.2024 zweimal widerrechtlich Zutritt in die Geschäftsräume. Aufgrund der Kenntnis der Zugangsdaten zur Kasse und Tresor gelang es dem 31-Jährigen einen mittleren vierstelligen Eurobetrag zu entwenden.

Aufgrund der Videoüberwachung in den Geschäftsräumen konnte der 31-Jährige durch das Personal zweifelsfrei identifiziert werden. Im Anschluss wurde ein richterlicher Beschluss zur Durchsuchung der Wohnung des 31-Jährigen erwirkt. Hier konnte er angetroffen und vorläufig festgenommen werden. 

Bei der Durchsuchung der Wohnung konnten sowohl die Geschäftsschlüssel, die Tatkleidung als auch eine geringe Menge Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt werden.

Das Kommissariat 56 (Eigentumskriminalität) hat die weiteren Ermittlungen übernommen.