Ende September 2023 lernte ein zur Tatzeit 59-jähriger Münchner in einem Fitnessstudio in Laim einen unbekannten Mann kennen, der sich ihm als „Mike“ vorstellte. Dieser sprach mit ihm über Investitionen in sogenannte NFTs (non fungible tokens).
Infolge dessen empfahl der bislang Unbekannte dem 59-Jährigen mehrere NFTs zum An- und Verkauf. Der 59-Jährige investierte zunächst nur wenige hundert Euro. Im Verlauf mehrerer Wochen hatte sich auf seinem Account augenscheinlich ein Vermögen in Millionenhöhe angesammelt. Für die zahlreich getätigten Transaktionen fielen im weiteren Verlauf über eine Million Euro an Gebühren an. Diese bezahlte der 59- Jährige in Form der Kryptowährung USDT.
Zu einem späteren Zeitpunkt stellte der 59-Jährige jedoch fest, dass die vermeintlichen Gewinne nicht ausgezahlt werden konnten und erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei. Hierbei konnte er Fotos des Unbekannten zur Verfügung stellen.
Da die weiteren Ermittlungen durch das Kommissariat 72 keine Hinweise auf den Tatverdächtigen erbrachten, wurde ein gerichtlicher Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung eingeholt. Beschreibung und Bilder des Tatverdächtigen sind unter folgendem Link abrufbar:
https://www.polizei.bayern.de/fahndung/personen/unbekannte-straftaeter/075228/index.html
Öffentlichkeitsfahndung:
Wer kennt die abgebildete Person oder kann Hinweise zu ihrem Aufenthaltsort geben?
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 72, Tel. 089 2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Hinweis der Münchner Polizei:
• Werden Sie grundsätzlich misstrauisch, wenn Ihnen schnelle Renditen versprochen werden, die höher als die derzeitigen Zinsen sind, die herkömmliche Banken auf Festgeldkonten anbieten. Informieren Sie sich vorsichtshalber immer zuerst bei einem Experten, der nicht im Zusammenhang mit dem Unternehmen steht, bei dem Sie möglicherweise Geld investieren möchten.
• Werden Sie grundsätzlich misstrauisch, wenn Sie Geld ins Ausland überweisen sollen oder wenn Sie Ihr Geld zuerst in Kryptowährungen tauschen sollen.
• Auch wenn Personen anfangs nur geringe Geldwerte von Ihnen verlangen, ist Vorsicht geboten, da Sie trotzdem persönliche Daten herausgeben, die im Nachgang missbräuchlich verwendet werden könnten.
• Hohe Transaktionsgebühren oder als Pfand zu hinterlegende Geldbeträge sollten Sie grundsätzlich misstrauisch werden lassen.
• Wenn ein Investmenttipp eigentlich „zu schön um wahr zu sein“ ist, ist er mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht wahr. Solche Aussagen sollten Sie grundsätzlich misstrauisch werden lassen.