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Freitag, 10 Juli 2026
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Sammelklage gegen Opodo und eDreams: ZEV will Rückzahlung von Prime-Beiträgen erreichen

Sammelklage gegen Opodo und eDreams: ZEV will Rückzahlung von Prime-Beiträgen erreichen

Das ZEV hat gegen Opodo und eDreams eine Sammelklage erhoben. Zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher erhielten nach dem Widerruf ihrer „Prime“-Mitgliedschaft den gezahlten Mitgliedsbeitrag nicht oder nicht vollständig zurück. Mit der Klage soll erreicht werden, dass Betroffene die einbehaltenen Beiträge – bis zu 120 Euro – zurückerhalten. Ob Sie betroffen sind, können Sie mit dem Klage-Check des ZEV prüfen.

Was steckt hinter der Prime-Mitgliedschaft?
Das Unternehmen Vacaciones eDreams S.L. bietet über seine Reiseportale Opodo und eDreams kostenpflichtige Mitgliedschaften unter den Bezeichnungen „Prime“ und „Prime Plus“ an.

Mitglieder erhalten vergünstigte Preise für Flüge und andere Reiseleistungen. Wer die Mitgliedschaft während einer Reisebuchung abschließt, erhält häufig eine 15-tägige kostenlose Testphase. Diese gilt jedoch nur für „neue“ Prime-Mitglieder. Wer in den vergangenen drei Jahren bereits eine Prime-Mitgliedschaft bei einer Marke der eDreams-Gruppe hatte, muss den Mitgliedsbeitrag in der Regel sofort bezahlen.


Nach Widerruf werden regelmäßig Prime-Beiträge einbehalten
Wer seine Prime-Mitgliedschaft innerhalb der gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsfrist widerruft, erhält den gezahlten Mitgliedsbeitrag häufig nicht vollständig zurück. Das Unternehmen begründet dies damit, dass bereits Preisvorteile der Mitgliedschaft genutzt worden seien.

Andere Betroffene erhielten die Mitteilung, dass ihnen keine kostenlose Probemitgliedschaft zugestanden habe und der Mitgliedsbeitrag deshalb nicht erstattet werde.


Warum das ZEV diese Praxis für rechtswidrig hält
Nach Auffassung des ZEV verstößt diese Praxis gegen das gesetzliche Widerrufsrecht. Zwar können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil des Mitgliedsbeitrags einbehalten, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher die Leistung bereits genutzt haben. Dies setzt jedoch voraus, dass sie ausdrücklich verlangen, dass die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht wird, und sie zuvor ordnungsgemäß über die Folgen für ihr Widerrufsrecht informiert wurden.

Nach Prüfung der Bestellprozesse kam das ZEV zu dem Ergebnis, dass diese Voraussetzungen bei den Prime-Mitgliedschaften von Opodo und eDreams nicht erfüllt sind. Verbraucherinnen und Verbraucher werden weder gefragt, ob sie die Vorteile der Mitgliedschaft bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist nutzen möchten, noch werden sie ausreichend über die Auswirkungen auf ihr Widerrufsrecht informiert.

Wir haben viele Verbraucherbeschwerden zu diesem Thema erhalten, aus diesem Grund haben wir uns nach einer ersten Abmahnung für eine Sammelklage entschieden. Betroffene können sich kostenlos und ohne Risiko anschließen – und sollen am Ende ihr Geld zurückerhalten, wie es das Gesetz vorsieht.“, erklärt Felicitas Wühler, Leiterin der Rechtsdurchsetzung beim ZEV.


Mit Klage-Check prüfen, ob man sich der Sammelklage anschließen kann
Mit dem Klage-Check des ZEV können Betroffene in wenigen Klicks prüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine Beteiligung an der Sammelklage erfüllen.

Wer über den Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden bleiben möchte, kann außerdem den News-Alert abonnieren. Das ZEV informiert unter anderem über wichtige Entwicklungen und den Start der Anmeldung im Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ).