Referentin: Renate Mitleger-Lehner Rechtsanwältin und Autorin des Buches „Recht für Selbsthilfegruppen“
Für junge Menschen unter 18 Jahren kann es gute Gründe geben, sich einer Selbsthilfegruppe anzuschließen. Seien es Probleme wie Mobbing in der Schule oder Ausbildung, soziale Ängste oder eine chronischen Erkrankung. Der Austausch unter Gleichgesinnten kann gerade für Jugendliche ein wichtiger Schritt im Umgang oder zur Bearbeitung dieser schwierigen Lebenssituation sein.
Aus rechtlicher Sicht aber ist für die Selbsthilfe bei Jugendlichen einiges zu beachten. Wir möchten in der Informationsveranstaltung auf folgende Fragen eingehen:
– Was muss ich als Jugendlicher unter 18 Jahren vor der Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe beachten?
– Darf ich als Jugendlicher unter 18 Jahren eine Selbsthilfegruppe gründen?
– Darf ich als Selbsthilfegruppe/Selbsthilfeverband Jugendliche unter 18 Jahren in meine Gruppe/Organisation aufnehmen?
Datum: 27.07.2017
Uhrzeit: 18:00-20:00
Ort: Selbsthilfezentrum München Westendstr. 68 – Veranstaltungsraum EG