Sonderregelungen für E-Tretroller während der Wiesn

Symbolbild

Während des Oktoberfests gelten für E-Tretroller rund um die Theresienwiese Sonderregelungen und Beschränkungen für die Ausleihe und das Abstellen der Fahrzeuge. Das Mobilitätsreferat hat in Absprache mit der Polizei und den Anbieterfirmen weitreichende Verbotszonen festgelegt.

E-Tretroller dürfen nur bis zum sogenannten „Äußeren Sperrring“ fahren. Innerhalb dieses Rings dürfen E-Tretroller, ebenso wie Autos und andere Kraftfahrzeuge, nicht gefahren oder geparkt werden. Geparkt werden dürfen E-Tretroller ausschließlich an acht eigens eingerichtetet Sammelstellen in unmittelbarer Nähe zum „Äußeren Sperrring“. Jede dieser Sammelstellen stellt eine „letzte Abstellmöglichkeit“ vor dem Festgelände dar. Außerdem wird zusätzlich nördlich der Hackerbrücke eine Sammelstelle eingerichtet, an der die E-Tretroller bei einer eventuellen Sperrung der Hackerbrücke abgestellt werden können. Ein Abstellen außerhalb dieser Sammelstellen wird technisch nicht möglich sein.

In den Abend- und Morgenstunden, konkret von 17 Uhr bis 6 Uhr früh, ist zudem das Parken und Ausleihen in einem erweiterten Radius von bis zu einem Kilometer um den „Äußeren Sperrring“ technisch nicht möglich. Dies betrifft beispielsweise Teile des Westends und des Bahnhofsviertels einschließlich Sonnenstraße zwischen Sendlinger Tor und Stachus sowie die ohnehin bestehenden Parkverbotszonen in Parks und Grünanlagen. Die Anbieter haben zugesichert, alle Maßnahmen technisch und mit zusätzlichem Personal umzusetzen sowie die E-Tretroller rund um die Theresienwiese regelmäßig zu entfernen. Die Firmen werden rund um die Uhr erreichbar sein, um bei Problemen sofort reagieren zu können. Eine Übersicht über alle Mobilitätsanbieter in München und Kontaktdaten gibt es unter muenchenunterwegs.de/mobilitaetsanbieter.

Alle Sonderregelungen während der Wiesn und eine Übersichtskarte finden sich unter muenchenunterwegs.de/oktoberfest.

Um Trunkenheitsfahrten möglichst zu verhindern, werden die Anbieter dem Ausleihvorgang zudem in ihren Apps ein Reaktionsspiel vorschalten, das Nutzer*innen dafür sensibilisieren soll, nicht unter Alkoholeinfluss zu fahren. Denn für das Fahren mit E-Tretrollern gelten dieselben Promillegrenzen wie für das Fahren eines Autos. Verstöße können empfindliche Sanktionen und Strafen nach sich ziehen.