Sportstätten in Grünanlagen ab sofort gesperrt

Sportstätten in Grünanlagen ab sofort gesperrt
Symbolbild

Gemäß Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern vom 9. Dezember ist die Benutzung aller Sportstätten in den öffentlichen Grünanlagen, wie Bolzplätze, Skateanlagen oder Calisthenics- und Fitnessanlagen, untersagt.

Durch das Baureferat werden derzeit entsprechende Beschilderungen angebracht, die auf diese Regelung hinweisen. Das Nutzungsverbot für die Sportstätten tritt sofort in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 5. Januar 2021.

Spielplätze für Kinder in Begleitung von Erwachsenen sind weiterhin geöffnet. Die Erwachsenen sind gehalten, jede Ansammlung zu vermeiden und wo immer möglich auf ausreichenden Abstand der Kinder zu achten.

Für die Nutzung der sonstigen öffentlichen Grünanlagen gelten die Maßgaben der Allgemeinen Ausgangsbeschränkungen gemäß der oben genannten Verordnung.