Stadt stockt Regelsätze für Sozialhilfeleistungen auf

Stadt stockt Regelsätze für Sozialhilfeleistungen auf

Die Landeshauptstadt München stockt die Regelsätze der Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) auch im kommenden Jahr freiwillig auf. Das hat der Sozialausschuss des Stadtrats in seiner heutigen Sitzung beschlossen.

Vorbehaltlich der Zustimmung der Vollversammlung werden im Rahmen der Sozialhilfeberechnung höhere Regelsätze berücksichtigt als die von der Bundesregierung bundeseinheitlich festgesetzten. Für Regelbedarfsstufe 1 bedeutet dies beispielsweise eine Anhebung des Regelsatzes zum Januar 2024 von bisher 527 Euro auf 591 Euro. Zum Vergleich: Der bundeseinheitliche Regelsatz in Regelbedarfsstufe 1 wird von bisher 502 Euro auf 563 Euro erhöht. Die Landeshauptstadt München investiert damit rund 7,3 Millionen Euro zusätzlich in Sozialhilfeleistungen.

Vorübergehend oder dauerhaft nicht erwerbsfähige oder ältere Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können, erhalten Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII. Das Bundeskabinett hat im September 2023 die Erhöhung der bundeseinheitlichen Regelsätze zum 1. Januar 2024 beschlossen.

Die Neuberechnung und Festsetzung der bundesweiten Regelsätze erfolgt seit 2023 in einem ersten Schritt durch die sogenannte „Basisfortschreibung“. Diese umfasst die Preisentwicklung sowie die Entwicklung der Löhne und Gehälter in den zurückliegenden Monaten. In einem zweiten Schritt wird seit 2023 die aktuelle und zu erwartende Preisentwicklung als „ergänzende Fortschreibung“ zusätzlich berücksichtigt. Die abweichende Regelsatzfestsetzung beruht auf einem wissenschaftlichen Gutachten aus dem Jahr 2012. Danach sind die Lebenshaltungskosten in München höher als in weiten Teilen der Bundesrepublik.