
Die Vergabekammer Südbayern hat heute den vergaberechtlichen Nachprüfungsantrag gegen die von der Stadt München beabsichtigte Zuteilung des Paulaner-Festzelts und der Schottenhamel-Festhalle an die vorgesehenen Brauereien bzw. Wirte für das Oktoberfest 2026 zurückgewiesen und damit die Position der Stadt München bestätigt. Nach ihrer Auffassung liegen im Fall der Zuteilung der beiden Zelte die Voraussetzungen für die Anwendung des europäischen Vergaberechts nicht vor, weil es sich nicht um die Vergabe einer ausschreibungspflichtigen Dienstleistungskonzession handelt (siehe auch Mitteilung der Regierung von Oberbayern).
Oberbürgermeister Dominik Krause: „Die Entscheidung der Vergabekammer Südbayern ist ein wichtiges Signal und bestätigt das Vorgehen der Landeshauptstadt München im Zulassungsverfahren für die großen Festzelte. Sie schafft Klarheit und stärkt die Grundlage für die Weiterentwicklung des Oktoberfests im Einklang mit seiner gewachsenen Tradition. Die Wiesn ist weit mehr als eine Großveranstaltung – sie ist Ausdruck bayerischer Lebensart, ein Stück gelebter Kultur und ein weltweit bekanntes Symbol für München. Die Entscheidung unterstreicht zugleich, dass kommunales Handeln auch im Spannungsfeld europäischer Rahmenbedingungen Raum für den Schutz lokaler Traditionen lässt. Es geht dabei nicht um Abschottung, sondern um die Wahrung dessen, was das Oktoberfest über Generationen hinweg geprägt hat und was seine internationale Strahlkraft ausmacht.“
Dr. Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft: „Das ist ein guter Tag für die Wiesn, denn sie wird damit nicht zu einer gesichtslosen Großveranstaltung irgendwo in Europa. Das Oktoberfest bleibt ein Münchner und bayerisches Volksfest mit einer über 200-jährigen Tradition, die weltweit einzigartig ist. Genau diese Identität bleibt durch die Entscheidung erhalten. Selbstverständlich bleibt es dem Kläger unbenommen, weitere gerichtliche Instanzen anzurufen. Allerdings darf dieser Rechtsstreit nicht auf dem Rücken zehntausender Wiesn-Gäste ausgetragen werden, die Reservierungen oder Besuche in einem der beiden angegriffenen Festzelte geplant hatten. Bereits Ende Juni startet der Aufbau für das Oktoberfest 2026, weshalb wir uns keine monatelange Hängepartie leisten können, die dem internationalen Ruf Münchens schadet. Deshalb werden wir alles daran setzen, dass die Wiesn 2026 trotz einer potentiell fortgesetzten juristischen Auseinandersetzung wie geplant stattfinden kann.“
Trotz der Entscheidung zugunsten der Landeshauptstadt wird das Zuschlagsverbot für die beiden betroffenen Standplätze allerdings zunächst über den Zeitpunkt der Entscheidung hinaus mindestens zwei weitere Woche fortgelten. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer können die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht einlegen. Sofern die Gegenseite das Bayerische Oberste Landesgericht anruft, gilt das Zuschlagsverbot nach dem Gesetz noch einmal zwei Wochen, also dann insgesamt vier Wochen. Nach diesem Zeitpunkt könnten die Standplätze grundsätzlich zugeteilt werden, es sei denn, das Bayerische Oberste Landesgericht würde auf Antrag der Gegenseite eine Fortgeltung des Zuschlagsverbots anordnen. Einem solchen Antrag würde die Stadt München jedoch entschieden entgegentreten.









