Corona-Maßnahmen verlängert – Kurzarbeitsregelungen gelten bis 2021

Corona-Maßnahmen verlängert - Kurzarbeitsregelungen gelten bis 2021
Symbolbild

Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld gelten über das Jahresende hinaus. Damit sichert die Bundesregierung verlässliche Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Arbeitgeber und schafft die Voraussetzungen für einen stabilen Arbeitsmarkt auch im kommenden Jahr.
Viele Unternehmen erleiden durch die Corona-Pandemie Umsatzeinbußen – die Kurzarbeit hilft, Kündigungen zu vermeiden.

Die Corona-Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld werden verlängert. Der Bundesrat hat das Beschäftigungssicherungsgesetz gebilligt. Damit kann es am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Planungssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte

Die Anschlussregelungen für das Kurzarbeitergeld sollen Unternehmen und Beschäftigten, die von der Corona-Pandemie und ihren Folgen betroffen sind, Planungssicherheit geben. Mit dem Gesetz werden folgende Maßnahmen verlängert:

  • Die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70/77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80/87 Prozent ab dem siebten Monat) wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist.
  • Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen werden insoweit bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, als Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (sogenannter Minijobs bis 450 Euro), die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, anrechnungsfrei bleibt.

Zudem wird der Anreiz, Zeiten des Arbeitsausfalls für berufliche Weiterbildung zu nutzen, weiter gestärkt: Die für diese Fälle geregelte hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird nicht mehr daran geknüpft, dass die Qualifizierung mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss. „So wird Kurzarbeit nicht nur zur Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal, sondern auch zum Weg in die Zukunft“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Weitere Regelungen geben Sicherheit

Die Bundesregierung verlängert darüber hinaus weitere Sonderregelungen, um Beschäftigung zu sichern. So gelten unter anderem die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld und die Öffnung des Kurzarbeitergeldes für Leiharbeiter weiter bis zum Ende des kommenden Jahres. Vorausgesetzt, die Betriebe haben bis 31. März 2021 mit der Kurzarbeit begonnen.

Ende dieses Jahres würden viele Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld auslaufen. Um die erfolgreichen Maßnahmen weiterzuführen, hatte das Bundeskabinett bereits im September neben dem Entwurf für das Beschäftigungssicherungsgesetz entsprechende Verordnungen beschlossen. „Kurzarbeit ist unser Erfolgsmodell, mit dem wir das Auskommen von Millionen Beschäftigten und ihren Familien sichern. Diesen Weg gehen wir weiter“, so der Minister.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung. Das Bundesarbeitsministerium beantwortet häufige Fragen zu Kurzarbeit und Weiterbildung.