Erfolg gegen Zweckentfremdung: Airbnb muss Daten herausgeben

Die Online-Plattform zur Vermittlung privater Unterkünfte – Airbnb – muss der Landeshauptstadt München Daten der Gastgeber von vermittelten Wohnungen herausgeben. Das hat das Verwaltungsgericht München heute entschieden.

Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Ich begrüße die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes München ausdrücklich. Es zeigt, dass sich airbnb nicht aus der Verantwortung ziehen kann. Wir brauchen jede bezahlbare Wohnung für die Münchnerinnen und Münchner. Darum tun wir alles, um Zweckentfremdung zu verhindern.“

Das Gericht hat bestätigt, dass die Forderung der Landeshauptstadt München nach Herausgabe der Daten berechtigt und verhältnismäßig ist. Die Stadt hatte die Daten derjenigen Inserenten eingefordert, die ganze Wohnungen mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnungen vermieten.