Keine politischen Veranstaltungen in Schulanlagen und Sporthallen

München, 25.01.2017. Die Vollversammlung des Stadtrats hat heute entschieden, dass Räume in Schulanlagen und Sporthallen nicht mehr für parteipolitische Veranstaltungen vermietet werden dürfen.

Räume in Schulen können außerhalb der Unterrichtszeit – zum Beispiel am Abend – gegen ein Entgelt von schulfremden Nutzern gemietet werden. Angebote der Erwachsenenbildung sind beispielsweise häufige Mieter von Schulräumen. Auch Parteien oder Wählergruppen stand bisher der Zugang zu Schulräumen grundsätzlich offen. In der Praxis haben politische Gruppierungen jedoch sehr selten von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht; in den Jahren 2014 bis 2016 fanden nur zwei parteipolitische Veranstaltungen in Schulanlagen statt.

Im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz ist ein Verbot von politischer Werbung während der Unterrichtszeit festgelegt. Nun hat der Stadtrat auch für die Zeiten nach Schulschluss eine konsequente Regelung getroffen.

Schulen sind besonders sensible Räume. Jedwede Gefahr, dass zumindest zeitweise der Schulfriede durch politische Veranstaltungen gestört wird, sollte vermieden werden. Im Hinblick auf die anstehenden Wahlen in den Jahren 2017 und 2018 ist damit zu rechnen, dass Anträge auf Zulassung politischer Parteien in Schulanlagen zunehmen könnten. Vor dem Hintergrund einer veränderten politischen Landschaft ist es auch nicht auszuschließen, dass Schulen als Orte für Veranstaltungen genutzt werden, in denen Positionen thematisiert, öffentlich diskutiert und verbreitet werden, die im Kontext von verfassungsfeindlichen Zielen beziehungsweise von Hetze gegen Minderheiten und Religionsgemeinschaften stehen.

Stadtschulrätin Beatrix Zurek: „Unsere Schulanlagen und Sporthallen sollten hierfür keine Plattformen bieten. Gerade in Schulen darf es weder für verfassungsfeindliche Ziele noch Hetze jedweder Art gegen Minderheiten oder Religionsgemeinschaften Raum geben – nicht im Unterricht und auch nicht nach Schulschluss.“