Laim: Diebstahl durch falschen Handwerker

Laim: Diebstahl durch falschen Handwerker

Am Donnerstag, 23.08.2018, gegen 13.00 Uhr, klingelte ein unbekannter Mann an der Wohnungstür einer über 80-jährigen Münchnerin und stellte sich als Handwerker vor. Der Dame teilte er mit, dass sie eine Rückerstattung von mehreren Hundert Euro aufgrund ihres geringen Wasserverbrauches bekommen würde. Er hätte jedoch nicht das passende Bargeld dabei, weshalb er die Münchnerin zunächst aufforderte ihm 100 Euro vorab zu geben.

Die Dame reagierte sofort und legte 100 Euro auf den Küchentisch und ging darauf kurzzeitig ins Bad. Der unbekannte Mann befand sich nun allein in ihrer Küche und konnte weiteres Geld entwenden. Danach verließ er die Wohnung.

Der unbekannte Täter wurde im Treppenhaus von einer weiteren Hausbewohnerin gesehen, der die Situation verdächtig vorkam und sie alarmierte die Polizei.

Eine sofort eingeleitete Fahndung nach dem Mann verlief erfolglos.

Die weitere Sachbearbeitung hat das Kommissariat 65 übernommen.

Täterbeschreibung:
Männlich, 30-40 Jahre alt, 180 cm groß, 75-80 kg schwer, kurze, braune, graumelierte, lichte Haare (auffällig hohe Stirn), südeuropäischer Typ; bekleidet mit einer hellbraunen, kurzen, bis über die Knie reichenden Hose, blaues T-Shirt mit unbekanntem Aufdruck; Drei-Tage-Bart, er trug außerdem noch blaue Gummihandschuhe

Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise zum Vorfall im Kiem-Pauli-Weg geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Warnhinweis:
In letzter Zeit kam es zu einer Häufung von Trickdiebstählen. Falsche Handwerker gaben vor, in Wohnungen Wasserdruck messen zu müssen bzw. nach einem Wasserrohrbruch in der Nachbarschaft nach dem Rechten sehen zu müssen. Teilweise wurde die Rückzahlung von zu viel bezahlten Gebühren als Aufhänger genutzt, um in die Wohnung der alten Leute zu kommen.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang erneut, keine fremden Personen in die Wohnung zu lassen. Rückzahlungen von Gebühren bzw. eine Einforderung von Nachzahlungen werden nicht an der Haustür erledigt.