Maxvorstadt: Trickdiebstahl durch falsche Handwerker

Bereits am Montag, 15.01.2018, gegen 13.30 Uhr, wurde eine gerade vom Einkaufen zurückkommende 86-Jährige vor ihrem Wohnanwesen in der Rottmannstraße angesprochen. Der unbekannte Mann gab sich als Handwerker aus und hatte auch einen entsprechenden Ausweis umhängen.

Der Mann teilte ihr mit, dass er auf der gegenüberliegenden Baustelle zu einem Wasserrohrbruch gekommen sei. Deshalb müsse er in ihrer Wohnung das Wasser überprüfen. Die 86-Jährige führte den Mann daraufhin direkt in ihr Badezimmer, wo der vermeintliche Handwerker das Wasser im Waschbecken aufdrehte. Er wies die 86-Jährige dazu an, durchgehend die Toilettenspülung zu betätigen. Währenddessen war die Badezimmertür so angelehnt, das man den Flur der Wohnung nicht einsehen konnte.

Nach wenigen Minuten wies der Unbekannte die 86-Jährige an, noch einige Zeit die Toilettenspülung zu betätigen und verließ die Wohnung. Erst am Abend stellte die Rentnerin das Fehlen von Schmuck und Bargeld in Höhe von mehreren tausend Euro fest.

Es ist nicht auszuschließen, dass sich während des Aufenthalts im Bad ein weiterer unbekannter Täter in die Wohnung begeben hat und diese nach Wertsachen absuchte.

 
Täterbeschreibung:
Männlich, ca. 30 Jahre alt, ca. 170 cm groß, rundes Gesicht, dicke Figur, dunkle, kurze Haare, sprach Deutsch mit Akzent, war nicht wie ein Monteur bekleidet, hatte eine Karte mit einer Kette um den Hals hängen, welche den Anschein eines offiziellen Ausweises hatte.

 

Zeugenaufruf:
Wer hat im angegebenen Zeitraum in der Rottmannstraße Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten?
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Warnhinweis der Münchner Polizei:
Die Kriminalpolizei warnt insbesondere ältere Menschen dringend davor, angebliche Heizungsmonteure, Stromableser oder ähnliche Personen in die Wohnung einzulassen, wenn nicht bekannt ist, dass eine entsprechende Verbraucherablesung für das Wohnanwesen anberaumt ist. Auch bei vermeintlichen Schadensfällen, wie z.B. behaupteten Wasserrohrbrüchen, sollten Sie zuerst bei der Hausverwaltung, dem Hausmeister oder den Stadtwerken Nachfrage halten, ob die Behauptung der Wahrheit entspricht.
Eine gesunde Skepsis ist keine Unhöflichkeit! Ein berechtigter Handwerker wird für Ihre Nachfragen stets Verständnis haben.