Mit dem E-Roller fast ins Gefängnis – 27-Jähriger kann Haftstrafe abwenden

Mit dem E-Roller fast ins Gefängnis - 27-Jähriger kann Haftstrafe abwenden
Foto: Bundespolizei

Eine Fahrt am Mittwochmorgen (8. Februar) mit einem E-Roller durch den Hauptbahnhof führte einen 27-Jährigen fast ins Gefängnis. Er hatte DB-Sicherheitsmitarbeiter angegriffen und zudem einen offenen Haftbefehl.

Gegen 09:40 Uhr befuhr ein 27-Jähriger Deutscher mit seinem E-Roller das Zwischengeschoss im Hauptbahnhof München. DB-Sicherheitsmitarbeiter hielten ihn auf um ihn auf die Hausordnung hinzuweisen, die dies verbietet.

Als der Mann aus dem Landkreis Miesbach in die S-Bahn steigen wollte, wurde er durch die Security aufgehalten. Dabei griff er einem der DB-Beschäftigten ins Auge. Beim zu Boden bringen erlitt ein anderer Schürfwunden an der Hand und klagte anschließend über Schmerzen am Knie, zusätzlich erlitt dessen Uhr einen Kratzer. Beide DB-Sicherheitsmitarbeiter begaben sich im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen in ärztliche Behandlung.

Im Rahmen der Identitätsfeststellung des 27-Jährigen ergab ein Datenabgleich einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München wegen Trunkenheit im Verkehr. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 € zuzüglich 345 € Verfahrenskosten nicht beglichen. Im Laufe des Tages konnte der Miesbacher die Beschaffung des Geldes organisieren, so dass ihm 20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe letztlich erspart geblieben sind und er die Wache freien Fußes verlassen konnte. Der 27-Jährige war zurückliegend bereits wiederholt polizeilich in Erscheinung getreten. Gegen ihn wird nun von der Bundespolizei wegen Körperverletzung ermittelt.