
München, 18.12.2014. Am Mittwoch, 17.12.2014, gegen 20.20 Uhr, fuhr ein 32-Jähriger aus dem Landkreis Pforzheim mit seinem Sattelzug auf der Rosenheimer Straße stadtauswärts. An der Bahnunterführung zwischen der Orleansstraße und der Friedenstraße übersah er, dass die zulässige Gesamthöhe zur Unterführungsdurchfahrt hier 3,60 Meter beträgt. Sein Sattelauflieger war aber 40 cm höher.
Zwischen der Sankt-Martin-Straße und dem Karl-Preis-Platz wurden durch dieses mitgeschleifte Aufliegerdach sechs am Fahrbahnrand geparkte Pkw beschädigt. Als er bei Rotlicht an der Kreuzung des Karl-Preis-Platzes und der Rosenheimer Straße stand, konnten Passanten den 32-Jährigen schließlich überzeugen, stehen zu bleiben.
An dem Sattelzug entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden von ca. 75.000 Euro. An der Brücke liegt der Schaden bei ca. 4.000 Euro. Der Schaden bei den geparkten Pkw liegt bei ca. 10.500 Euro. Der Bahnbetrieb war durch den Unfall nicht beeinträchtigt. Während der Unfallaufnahme war die Rosenheimer Straße stadtauswärts für ca. 2 ½ Stunden gesperrt, was zu entsprechenden Verkehrsbeeinträchtigungen führte.
Hinweis der Münchner Polizei:
In diesem Zusammenhang weist die Münchner Polizei noch einmal alle Verkehrsteilnehmer mit entsprechend hohen Fahrzeugen ausdrücklich darauf hin, auf die angegebenen Durchfahrtshöhen bei Unterführungen zu achten.