In den vergangenen Wochen ereigneten sich im Dienstbereich der Polizeiinspektion Grünwald auf der Isar drei schwerwiegende Unfälle. Dabei gerieten insgesamt zwölf Personen mit Schlauchbooten in Not. Die Erholungssuchenden kenterten teils mit ihren Booten auf der Isar oder gerieten an einem Wehr in sogenannte Wasserwalzen. Einer dieser Bootsunfälle endete für einen 46-Jährigen tödlich.
Alle drei Unfälle führten zu großangelegten Rettungseinsätzen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei. Dabei kommt es nicht selten vor, dass sich auch die Rettungskräfte in Gefahren für ihre eigene Gesundheit begeben müssen, um die Bootsfahrer aus ihrer Notlage zu befreien.
Das Landratsamt München hat bereits im Jahr 2020 eine Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Isar im Landkreis München erlassen. Darin ist unter anderem geregelt, dass Wasserfahrzeuge nicht zusammengebunden werden dürfen, dass keine Glasflaschen mitgeführt und keine Tonwiedergabegeräte benutzt werden dürfen. Zudem müssen alle Schlauchboote einer DIN-Norm entsprechen. Kinder bis acht Jahren müssen eine Schwimmweste nach DIN-Norm tragen. Außerdem gilt für alle Personen eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Bei den letzten Unfällen wurde auch immer wieder festgestellt, dass die Bootsfahrer teilweise erheblich alkoholisiert waren.
Um die Sicherheit auf der Isar sowie den Umweltschutz zu verbessern, wurden durch die Polizeiinspektion Grünwald daher in Absprache mit dem Landratsamt München am Samstag, 03.08.2024, entsprechende Kontrollen an der Isar zwischen Baierbrunn und Pullach durchgeführt.
Im Laufe des Tages wurden über 250 Personen, die mit mehr als 80 Schlauchbooten und Kajaks auf der Isar unterwegs waren, auf die Einhaltung der Vorschriften des Landratsamtes hin überprüft. Dabei zeigte sich, dass ein Großteil der Personen alkoholisiert war. Insgesamt konnten 13 Personen festgestellt werden, die den Grenzwert von 0,5 Promille überschritten hatten. Den traurigen Höchstwert von knapp 1,6 Promille erreichte ein 26-Jähriger aus München.
Außerdem wurde festgestellt, dass ein knapp dreijähriges Kind ohne die erforderliche Schwimmweste mit seinen Eltern auf dem Fluss unterwegs war. Es trug lediglich Schwimmflügel. Zudem wurden zwei Verstöße gegen das Verbot von Glasflaschen geahndet.
In allen Fällen wurden Anzeigen erstellt, da diese Ordnungswidrigkeiten vom Landratsamt München verfolgt werden. In den 13 Fällen, in denen die Bootsfahrer zu stark alkoholisiert waren, wurde die Weiterfahrt durch die Polizeibeamten unterbunden.
Die Rückmeldungen über die außergewöhnliche Polizeikontrolle am Isarufer waren, bis auf wenige Ausnahmen, durchwegs positiv. Die meisten Menschen zeigten Verständnis für diese Form der Überprüfung angesichts der immer wieder auftretenden Unfälle auf dem Wildfluss Isar.