Update 1.2.: Keine Impfstatus-Änderung durch EU-Verordnung

Heute ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten, die den Anerkennungszeitraum digitaler Impfzertifikate unter den EU-Mitgliedsstaaten auf 270 Tage nach der Zweitimpfung beschränkt. Diese Neuregelung kann sich bei grenzüberschreitenden Reisen auswirken, hat aber keine Auswirkungen auf die rechtliche Stellung und den Impfstatus von geimpften Personen in Deutschland. Ob eine Person nach deutschem Recht – mit den entsprechenden Rechtsfolgen (3G/2G) – als „geimpfte Person“ gilt, bestimmt sich nach den bundesweiten Regelungen der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV).

Danach gelten nach wie vor zweifach geimpfte Personen ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung als vollständig geimpft.

Genesene, die eine erste Corona-Schutzimpfung erhalten haben, werden vollständig geimpften Personen gleichgestellt. Erfolgte die Infektion nach der Impfung, tritt der Status „vollständig geimpft“ ab dem 29. Tag nach Abnahme des positiven Tests ein.

Die aktuellen Kriterien für einen gültigen Impfnachweis veröffentlicht das Paul-Ehrlich-Institut im Benehmen mit dem Robert Koch-Institut unter www.pei.de/impfstoffe/covid-19.